custom header picture

Master-Desaster: Infoveranstaltung und Aktionsberatung – Do. 19.09. – 15 Uhr – Raum 05 (VMP8)

18. September 2013 admin Keine Kommentare

Aktive Kommiliton_innen aus der Gruppe der abgelehnten Lehramts-Bachelor-Absolvent_innen laden für morgen, Donnerstag, den 19. September zu einer Infoveranstaltung und Aktionsberatung. Sie findet ab 15 Uhr in Raum 05 (VMP8) statt.
Kommt und organisiert euch!
Hier der Einladungstext:

AN ALLE LEHRAMTSSTUDIERENDEN –

und alle, die sich um genügend Masterplätze für alle sorgen

Wir gehören zu der Gruppe der 97 Hamburger Lehramt-Bachelorabsolventen, die dieses Jahr keinen Masterplatz erhalten haben. Wir wenden uns an euch mit dem Aufruf zur Beteiligung an gemeinsamen Aktionen. Genügend Master-Plätze für alle ist das Ziel. Ihr alle könnt in den nächsten Jahren in die Situation kommen, dass ihr selbst und/oder viele eurer Kommilitonen-innen aufgrund absolut unzureichender Masterplätze ebenfalls zum Studienabbruch gezwungen werdet.

WiSe 12/13: ca. 30 abgelehnte Masterbewerbungen.
Wise 13/14: 97 abgelehnte Masterbewerbungen!

Selbst nach abgeschlossenem Nachrückverfahren ist zu erwarten, dass immer noch etliche Masterplätze fehlen werden.

In Zukunft wird der Mangel an Masterplätzen noch größer – wenn wir nichts ändern!

Aufgrund der derzeit gültigen Zulassungsbedingungen, der Hochschulpolitik des Hamburger Senats und der abgelehnten Bewerber aus den Vorjahren wird sich diese Problematik in der Zukunft weiter zuspitzen. Das wollen wir ändern.

Es zählen nicht nur gute Noten in den zulassungsbeschränkten Fächern!

Ein kompliziertes und undurchsichtiges Vergabeverfahren sorgt dafür, dass Noten aus zulassungsfreien Fächern zu einer Ablehnung in z.B. Erziehungswissenschaften führen können. Warum das so ist, wird in unserer und nun auch eurer Facebook-Gruppe „master oder nicht master – UNI HAMBURG WiSe 2013/14“, sowie im Educommsy-Raum „AG Lehramtsmaster“ erläutert.

Schließt Euch uns an! Gemeinsam können wir viel bewirken. Bereits jetzt steht der Hamburger Senat erheblich unter Handlungsdruck. Diesen Druck wollen wir doch öffentliche Aktionen und Aufklärung weiter erhöhen:

Kommt in die Facebook-Gruppe „master oder nicht master – UNI HAMBURG WiSe 2013/14“ und lasst Euch informieren!
und
Tretet dem Educommsy-Raum „AG Lehramtsmaster“ bei!
und
Kommt am Donnerstag den 19. September um 15:00 Uhr in Raum 05 im VMP8 zur Infoveranstaltung und Aktionsberatung!
(Alle zukünftigen Treffen werden in der Facebook-Gruppe bekannt gegeben.)

Eure Senja, Medea, Martha und Jan

PM: Master-Desaster beenden! Schluss mit dem erzwungenem Studienabbruch im Lehramt! Master für alle!

09. September 2013 admin Keine Kommentare

Heute Vormittag fand auf Einladung der Behörde für Wissenschaft und Forschung eine Fachtagung zum „Hamburger-Bachelor-Master -Diskurs“ im westlichen Flügelbau der Universität Hamburg statt. Dies haben einige Studierende sowie die Fachschaftsräte Bildungs- und Erziehungswissenschaft und Lehramt zum Anlass genommen, mit Flugblättern und Transparenten auf das Übergangsproblem vom Bachelor- in das Masterstudium generell und insbesondere auf das aktuelle „Master-Desaster“ im Lehramt aufmerksam zu machen.

(Das Flugblatt, das von uns verteilt wurde, ist hier abzurufen: „Flugblatt zum Master-Desaster“)

Wie bereits in der Presse berichtet wurde, haben auch zum diesjährigen Wintersemester, wie bereits zum Wintersemester 2012/13, nicht alle Lehramtsbachelorabsolvent_innen der Universität Hamburg einen Masterplatz zur Fortsetzung ihres Studiums erhalten. Die Zahl der Ablehnungen hat sich im Vergleich zum letzten Jahr sogar noch einmal mehr als verdreifacht, so werden voraussichtlich rund 100 Studierende der Universität Hamburg dazu gezwungen, ihr Lehramtsstudium vorzeitig abzubrechen und stehen vorerst mit einem nur halben Lehramtsstudium auf der Straße. Denn ein Bachelorabschluss im Lehramt stellt KEINEN berufsqualifizierenden Abschluss dar. Nur mit einem abgeschlossenen Master of Education kann sich auf Referendariatsplätze beworben werden.

Für alle aktuellen und zukünftigen Studierenden bedeutet der Status quo ebenfalls eine weitere Zuspitzung der restriktiven Unkultur des Bachelor-Master-Systems. Durch die fehlenden Masterkapazitäten wird die die Unsicherheit der Studierenden und der Konkurrenzdruck untereinander noch einmal verschärft. Denn in der ’schönen neuen Welt‘ nach Bologna reicht es nicht mehr aus, gut und qualifiziert zu sein, es kommt darauf an, besser als die Anderen zu sein. Dies führt zu einer Studienkultur die nicht nur einem vernünftigen Studium abträglich, sondern auch für die Entwicklung der Wissenschaft rein destruktiv ist.

Die Fachschaftsräte Bildungs- und Erziehungswissenschaften fordern die Universität Hamburg und den Hamburger SPD-Senat dazu auf, allen jetzt betroffenen Lehramtsstudierenden die Weiterführung ihres Studiums zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft alle Lehramtsbachelorabsolvent_innen einen Masterplatz bekommen.

„So sollte der Hamburger SPD-Senat in der zurzeit stattfindenden Überarbeitung des Hamburger Hochschulgesetzes (HmbHG) die Einrichtung von Studiengängen mit dem Master als Regelabschluss ermöglichen, mit entsprechender Zulassung zum Studium.“ sagt Jelka Holzberger vom Fachschaftsrat. Darüber hinaus sehen die Fachschaftsräte den Hamburger Senat in der Pflicht, sich auf Ebene der Kultusministerkonferenz für Rahmenbedingungen, die solche grundlegenden Reformen ermöglichen, einzusetzen.

Update: Das NDR Hamburg Journal hat heute Abend einen kurzen Bericht zu der Tagung gesendet. Er kann hier (NDR Mediathek) bzw. hier (Youtube) nachgesehen werden.

Die taz Hamburg berichtet über das diesjährige Master-Desaster: „Rauswurf aus der Uni“ (12.09.2013)

Gegen den Scheiß müssen wir was machen! – VV zur Masterplatz-Problematik

03. Dezember 2012 admin Keine Kommentare

Einladung zur studentischen Vollversammlung der Lehramt-Studierenden am Donnerstag, 6.12. um 16 Uhr in ESA W, Raum 221

Erstmalig haben zu diesem Wintersemester nicht alle Bachelor-Absolvent_innen der Lehramtsstu­diengänge an der Universität Hamburg einen Masterplatz erhalten. Insgesamt betrifft dies mindes­tens 28 Kommiliton_innen.

Damit ist eingetroffen, wovor wir, der Fachschaftsrat Erziehungswissenschaft/Lehramt, schon seit Einführung der Bachelor-/Master-Studiengänge immer wieder gewarnt haben: Entgegen anderslau­tender Beteuerungen der letzten Jahre sind nicht ausreichend Masterplätze vorhanden um allen Stu­dierenden den Abschluss ihres Lehramtsstudiums zu ermöglichen. Hieran wird erneut deutlich, dass die künstliche Trennung der Lehramtsstu­diengänge in Bachelor und Master ein dringend zu korri­gierender Grundfehler der Bologna-Reform ist. Denn der Bache­lor-Abschluss entspricht lediglich dem halben Lehramtsstudium.

Die Lehramtsstudierenden, die keinen Mas­terplatz erhalten, können ihr Studium nicht fortsetzen und werden gezwungen ihr Studi­um mit einer Bachelor-Qualifi­zierung abzu­brechen. Diese Situation ist für die Betroffe­nen eine persönliche Kata­strophe: Nach mehreren Semestern Studi­um in der Bache­lor-Mühle werden sie ak­tuell durch ein will­kürliches und absurdes Noten- und Auslese­system gezwungen, ihr Studium abzubre­chen und stehen vor­erst mit einem nur halb­en Lehramtsstudium auf der Straße. Denn einen „Bachelor of Education“ gibt es nicht. Das vollständige Lehramtsstudium ist erst mit dem „Master of Education“ abgeschlos­sen. Durch die nun bestätigten fehlenden Masterkapazitäten steigt zudem noch einmal der Druck auf uns Studierende und fördert das Konkurrenzverhalten untereinan­der.

Wir halten das für einen Skandal, der nicht so einfach hingenommen werden kann!

Gemeinsam mit Vertreter_innen des AStA und euch möchten wir uns deshalb am 6. Dezember auf einer Vollversammlung über das Master-Problem austauschen und diskutieren, wie wir jetzt vorge­hen können, um eine Masterplatz-Garantie für alle zu erreichen. Auf der Vollversammlung könnten dann auch Arbeitsgruppen entstehen, die weitere Aktionen und Proteste planen. Es ist wichtig, dass sich jetzt viele an diesen Aktivitäten beteiligen, damit ein selektionsfreier Bachelor-Master-Über­gang möglichst schnell umgesetzt wird!

Zur Anregung findet ihr sich unten einen Resolutionsentwurf zur Master-Problematik, der am letz­ten Donnerstag auf der FSR-Wahl-Vollversammlung diskutiert wurde.

Fachschaftsrat Erziehungswissenschaft/Lehramt

Resolutionsentwurf

Tipps für das Überschreiten der Regelstudienzeit im Bachelor-Studium

10. Oktober 2012 admin Keine Kommentare

Den folgenden Text haben wir als Ergänzung zu den Darstellungen der aktuellen Rahmenbedingungen des Studiums im Rahmen der Orientierungseinheit verfasst. Er richtet sich in erster Linie an StudienanfängerInnen, bietet aber sicherlich auch für spätere Semester hilfreiche Hinweise für eine alternative Studienplanung.

MUSS ich den Bachelor denn wirklich in 6 Semestern schaffen?

Diese Frage stellt sich sicher für einige von euch, nachdem ihr in der OE-Woche gehört habt, was ihr alles in den kommenden sechs Semestern studieren sollt. Die Antwort ist ja und nein.

Doch bevor wir dieser Frage nachgehen, noch eine Vorbemerkung: Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, das Bachelorstudium auszudehnen, da sechs Semester nicht ausreichen können, um das Studium ausreichend zu vertiefen und auch mal über den „Modulrand“ hinauszuschauen. Hinzu kommt, dass wir Studierende nicht nur Empfänger_innen von „Stoff“ sind, sondern Mitglieder einer Universität, die wir mit gestalten können und müssen. Wir möchten euch daher ermutigen, die Regelstudienzeit nicht als Dogma zu verstehen und euch im Folgenden die nötigen Hinweise für eine alternative Studienplanung geben.

„Für eine konsequente Studienreform“ – Resolution der studentischen Vollversammlung am 23.05.2012

30. Mai 2012 admin Ein Kommentar

Auf der studentischen Vollversammlung am 23. Mai wurde folgende  Resolution „Für eine konsequente Studienreform“ nach intensiver Diskussion mehrheitlich beschlossen. Wir dokumentieren sie hier:

Für eine konsequente Studienreform
Die Studierendenschaft der Universität Hamburg tritt für eine verantwortungsvolle Wissenschaft ein, die auf die Bildung kritisch-mündiger Bürger*Innen und das gesellschaftliche Eingreifen für die Entwicklung von Frieden und allgemeiner Wohlfahrt gerichtet ist. Sie wendet sich damit klar gegen Bildung als „employablity“ (Arbeitsverwendbarkeit) und „just-in-time“ Wissenschaft zur Lieferung unmittelbar profitabler Forschungsergebnisse. Mit diesen Maßstäben für die Entwicklung von Bildung und Wissenschaft haben die Mitglieder der Universität im vergangenen Jahr den „Kampf um die Zukunft“ für die Ausfinanzierung der Hochschule geführt. Sie haben damit auch Einfluß genommen auf das Wissenschaftsverständnis in der Auseinandersetzung um den weiteren Bologna-Prozess. So mußte auf Initiative aus Hamburg die Konferenz der europäischen Minister*Innen für Wissenschaften in Bukarest ihr bisher betriebenes rein marktorientiertes Wissenschaftsverständnis durch die Aufnahme folgender Formulierung relativieren:

„Higher education should be an open process in which students develop intellectual independence and personal self-assuredness alongside disciplinary knowledge and skills. Through the pursuit of academic learning and research, students should acquire the ability confidently to assess situations and ground their actions in critical thought.“

Mit der emanzipatorischen Bildungsabsicht ist es auch an der Uni gelungen, beim „dies academicus“ vom 17. April 2012 Ansprüche für eine weitgehende Revision des Bachelor-Master-Systems für die gesamte Uni zu verallgemeinern. Diese Hervorbringungen wollen wir weiter vorantreiben. Verantwortungsvolle Wissenschaft für Frieden und soziale Gerechtigkeit und ein entsprechendes Studium sind nur möglich,

  • wenn sie befreit werden von den Fristen für Studienverlauf und Prüfungen einschließlich der Regelstudienzeit als Verhaltensnorm für Studierende,
  • wenn die Prüfungen in Zahl und Umfang massiv reduziert werden, damit es um kooperative Erkenntnisentwicklung statt angstgeprägte Abfragerei geht,
  • wenn jedE*r Studierende die Wahl hat in welcher Form sie ihr Prüfungsleistung erbringt (ob Klausur, Referat, Hausarbeit oder andere),
  • wenn die starre Modularisierung zu Gunsten von Wissenschaft im Prozeß überwunden wird,
  • wenn der stete Entwicklungscharakter der Wissenschaft auch Ausdruck findet in der erheblichen Reduzierung des Anteils der Pflichtveranstaltungen (Vorlesungen, Praktika, Seminare, etc), zu Gunsten eigenständiger studentischer Studiengestaltung einschließlich des praktischen Vollzug der Abschaffung von Anwesenheitspflicht,
  • wenn inhaltsfreies Softskillpauken im ABK durch exemplarisch vertiefendes Projektstudium abgelöst wird,
  • wenn es keine Stufungen im Studium (Ba/Ma) mehr gibt, die auf Selektion und Panikmache gerichtet sind,
  • wenn durch BaföG für Alle als Vollzuschuß und die Abschaffung aller Studiengebühren die Bildungssubjekte ohne soziale Bedrängungen handeln können,
  • wenn die Mitglieder der Uni als Subjekte von Bildung und Wissenschaft aus den Erkenntnisprozessen der kritischen Auseinandersetzung mit der Welt heraus auch die volle demokratische Gestaltungshoheit über die Studiengänge haben,
  • wenn die künstliche Trennung der Wissenschaften untereinander in den Fakultäten durch interdisziplinäre Forschung und Lehre überwunden wird,
  • wenn die Hochschulen sozial geöffnet werden durch die Überwindung von Zugangsbeschränkungen.

Von Bürgerschaft, Senat und Wissenschaftsbehörde erwarten wir daher,

  • die Aufhebung aller gesetzlichen Detailvorgaben für die Studiengestaltung,
  • die Abschaffung der privatrechtlichen Akkreditierung zugunsten demokratischer Hochschulstrukturen,
  • die Abschaffung sämtlicher Studiengebühren und ihre volle staatliche Kompensation,
  • die Ausfinanzierung einer verantwortungsvollen Wissenschaft.

Diese hier formulierten Ziele und Neuorientierung von Bildung und Wissenschaft werden wir durch Aufklärungsarbeit und Aktionen auf dem Campus, bei Fakultätsräten, in Bürgerschaft und gegenüber der Behörde solidarisch engagiert verfolgen.

Die Universität als Ort der kritischen Bildung – Ein Abgesang auf das Hohelied des Standorts

18. April 2012 admin Keine Kommentare

Rede zum Dies Academicus „Bologna 2.0 – Wie wollen wir in Hamburg studieren?“ an der Universität Hamburg am 17.04.2012 von Sinah Mielich (Fachschaftsrat Erziehungswissenschaft, Uni Hamburg)

Einleitung
„Die Universität sind wir, hier und jetzt. Denn es gibt keine Universität ohne eine Verantwortung, hier und jetzt, in Bezug auf das, was kommt. Und wenn wir hier sind, dann weil wir uns, wie mir scheint, Sorgen darüber machen, was heute mit der Universität geschieht, um ihre Zukunft und ihre Verantwortung in Bezug auf das, was kommt.“[1]

So hat Plinio Prado vor zwei Jahren sein Referat auf der Konferenz „Schöne neue Bildung?“ an der Fakultät EPB begonnen. Ich unterstelle uns, euch, Ihnen, dass dies auch auf uns am heutigen Tag zutrifft.
Die Universität als demokratisch verfasste Institution mit gesellschaftlicher Verantwortung und dem Anspruch, Ort der Kritik und des öffentlichen Gebrauchs der Vernunft zu sein, steht aktuell vor einer Vielzahl von Schwierigkeiten.

Antrag an den Fakultätsrat EPB zur Abschaffung der zeitlichen Fristen in den Prüfungsordnungen angenommen

16. November 2011 admin Keine Kommentare

Wir haben heute mit dem FSR Bewegungswissenschaft einen Antrag zum Thema „Fristen“ in den Fakultätsrat EPB eingebracht. Er wurde vom Fakultätsrat als Richtungsbeschluss bei drei Enthaltungen mit 13 Ja-Stimmen angenommen. Es wird jetzt angestrebt, in Abstimmung mit anderen damit befassten Gremien – wie beantragt – im Januar konkrete Änderungsbeschlüsse an den Prüfungsordnungen abzustimmen. Diese Änderungen sollen zum kommenden Wintersemester in Kraft treten.

Hier der Antrag:

Antrag an den Fakultätsrat der Fakultät für EPB – Fristen“

Der Fakultätsrat möge befassen, beraten und beschließen:

Die formalen Vorgaben für die von der Fakultät zu verantwortenden Studiengänge werden so geändert, dass sämtliche zeitlichen Fristen für das Ablegen von Prüfungen und für das Absolvieren von Modulen oder einzelnen Lehrveranstaltungen abgeschafft werden.

Stattdessen sollen die Prüfungen lediglich durch die Regelungen des HmbHG begrenzt sein, in der Weise, dass für eine Prüfung drei Versuche zur Verfügung stehen. (Vgl. § 65 HmbHG)

(1) 1) Zwischen- und Abschlussprüfungen können zweimal, andere Prüfungen bis zu zweimal wiederholt werden. 2) Die Abschlussarbeit kann einmal, nur in begründeten Ausnahmefällen ein zweites Mal wiederholt werden.

Dies bedeutet:

  • für die Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge (Bachelor of Arts) der Fakultät:
    • Ändern der Überschrift von § 10 in: „Anzahl der Modulprüfungen“ (streichen von „Fristen und“)
    • Streichen der Sätze 6-7 § 10 Abs.1 („Die Fachspezifischen Bestimmungen können vorsehen, dass der erste Prüfungstermin als Prüfungsversuch wahrgenommen werden muss. Nehmen die Studierenden diesen Prüfungsversuch aus Gründen, die sie zu vertreten haben, nicht wahr, gilt dieser Prüfungsversuch gemäß § 16 Absatz 1 als nicht bestanden. Darüber hinaus haben sie keinen Anspruch auf die Teilnahme am zweiten Prüfungstermin.“)
    • Komplettes Streichen der Absätze 2 und 3 des § 10.
    • Einfügen eines neuen Absatzes 5 in § 4:„Die FSB können Referenzsemester für Module angeben. Referenzsemester sind eine Empfehlung, zu welchem Zeitpunkt im Studium das entsprechende Modul begonnen werden sollte.“
  • Die FSB sind entsprechend zu ändern.
  • Der Ausschuss für Studium, Lehre und Studienreform und die Studiengangsleitungen sind aufgefordert, dem Fakultätsrat bis zur Sitzung im Januar Beschlussvorlagen für entsprechend geänderte Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen vorzulegen.

    Begründung:

    Wir müssen mal zu Potte kommen.

MUSS ich den Bachelor denn wirklich in 6 Semestern schaffen?

12. Oktober 2011 admin Keine Kommentare

Diese Frage stellt sich sicher für einige von euch, nachdem ihr in der OE-Woche gehört habt, was ihr alles in den kommenden sechs Semestern studieren sollt. Die Antwort ist ja und nein.

Doch bevor wir dieser Frage nachgehen, noch eine Vorbemerkung: Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, das Bachelorstudium auszudehnen, da sechs Semester nicht ausreichen können, um das Studium ausreichend zu vertiefen und auch mal über den „Modulrand“ hinauszuschauen. Hinzu kommt, dass wir Studierende nicht nur Empfänger von „Stoff“ sind, sondern Mitglieder einer Universität, die wir mit gestalten können und müssen. Wir möchten euch daher ermutigen, die Regelstudienzeit nicht als Dogma zuverstehen und euch im Folgenden die nötigen Hinweise für eine alternative Studienplanung geben.

Zur ‚Regelstudienzeit‘

Generell ist die Regelstudienzeit laut Hochschulrahmengesetz diejenige Studienzeit, in welcher ein Abschluss im jeweiligen Studiengang erworben werden KANN (vgl.: Hochschulrahmengesetz, § 10 Abs. 2). In den Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge unserer Fakultät wird eine Regelstudienzeit von 6 Semestern festgelegt. Die Universität habe sicherzustellen, dass das Lehrangebot sowie das Prüfungsverfahren einen Abschluss des Bachelorstudiums nach sechs Semestern ermöglichen (vgl.: z.B. Prüfungsordnung der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, § 2 Abs. 1). Die Regelstudienzeit ist somit in erster Linie eine Planungsmaßgabe für die Universität, nicht nur für Lehrangebot und Prüfungsorganisation, sondern auch für die Planung der Studiengänge selbst sowie die Festlegung von Ausbildungskapazitäten (vgl.: Hochschulrahmengesetz, § 10 Abs. 2). Das heißt aber NICHT, dass ihr euer Bachelorstudium auch in dieser Zeit abschließen MÜSST. Die Uni soll lediglich dafür sorgen, dass ihr es KÖNNT; d.h. das Studium muss in sechs Semestern „studierbar“ sein. Ob das tatsächlich der Fall ist, darüber lässt sich streiten.

In den vergangenen Jahren wurde die Regelstudienzeit entgegen ihrer ursprünglichen Funktion zunehmend auch als ordnungspolitisches Instrument gegenüber den Studierenden eingesetzt. Deshalb hat eine Überschreitung der Regelstudienzeit inzwischen auch für die Studierenden gewisse Konsequenzen.

Auf Ebene der Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge unserer Fakultät heißt es, wer die Regelstudienzeit um MEHR als zwei Semester überschreitet, müsse bis zum achten Semester an einer Studienfachberatung durch Lehrende des jeweiligen Studiengangs teilnehmen. Bei dieser obligatorischen Studienberatung sollen dann Termine und Fristen für die nach dem achten Semester noch ausstehenden Prüfungen festgelegt werden, wobei die Zustimmung des jeweiligen Prüfungsausschusses eingeholt
werden muss (vgl.: z.B. Prüfungsordnung der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, § 3 Abs. 2 und 3). Es wird allerdings nicht genauer definiert, in welchem Zeitraum sich diese individuell vereinbarten Termine bewegen sollen. Letztlich kommt es also darauf an, welche Absprachen ihr mit den jeweiligen beratenden Lehrenden trefft. Nur wer länger als acht Semester studiert und keine Studienfachberatung wahrnimmt, oder die in der Studienfachberatung vereinbarten Termine nicht einhält, kann exmatrikuliert werden (Vgl.: ebd.). Um das Bachelorstudium auf acht Semester zu entzerren, müsst ihr allerdings nichts Weiteres veranlassen.

Modullaufzeit und Modulfristen

Solltet ihr euch für eine solche Entzerrung entscheiden, beachtet bei eurer Planung die Fristen für die einzelnen Module eures Studiengangs. Generell gilt für die Studiengänge unserer Fakultät, dass die Frist für das Ablegen der Modulprüfung doppelt so lange wie die „normale“ Modullaufzeit ist. Diese „normale“ Modullaufzeit ist als Wegweiser für eine Studienplanung nach Regelstudienzeit zu verstehen, nicht als Pflicht. Für ein auf zwei Semester angelegtes Modul habt ihr also trotzdem insgesamt vier Semester Zeit. Wann diese Frist beginnt, hängt vom jeweiligen Studiengang ab. Informieren könnt ihr euch, indem ihr die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen eures Studiengangs (Studienordnung) anschaut. Beim Teilstudiengang Erziehungswissenschaft innerhalb der Lehramtsstudiengänge werden dabei für alle Module Referenzsemester angegeben. Die Modulfrist beginnt automatisch mit dem Erreichen des jeweiligen Referenzsemesters. Beim Bachelorstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft werden dagegen keine Referenzsemester angegeben, sodass die Modulfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn ihr euch via STINE für das Modul angemeldet habt.

Da wir als FSR der Auffassung sind, dass das Studium wieder weniger restriktiv werden sollte, setzen wir uns momentan in den Ausschüssen der Fakultät für eine Abschaffung der Modulfristen in der jetzigen Form ein.

Lehrangebot und Studienfinanzierung

Ein weiterer Aspekt, der bei der Planung berücksichtigt werden muss, ist das Lehrangebot. Wie oben erwähnt, richtet es sich nach einer Verteilung der einzelnen Module auf die Regelstudienzeit. Das heißt, manche Kurse werden nicht jedes Semester, sondern beispielsweise nur im Wintersemester angeboten. Was wann angeboten wird, verraten euch die Vorlesungsverzeichnisse eurer Studiengänge.

Zu guter Letzt hat die Entzerrung des Bachelorstudiums auch finanzielle Auswirkungen; die BAföG-Höchstdauer richtet sich nämlich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Eine Förderung über diese Dauer hinaus wird bewilligt, wenn bei euch einer der folgenden gesetzlich anerkannten Gründe vorliegt: Mitwirkung in Hochschulgremien, Krankheit, Verschulden der Hochschule, Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung, Behinderung, Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren.

Eine alternative Studiengestaltung lohnt sich

All dies mag den Eindruck erwecken, eine alternative Studiengestaltung koste viel Mühe. Trotzdem lohnen sich individuelle Wege, um mehr Freiraum für ein Leben in und außerhalb der Universität zu gewinnen. Um nochmal auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Von Seiten der Universität müsst ihr euer Bachelorstudium jedenfalls keineswegs in sechs Semestern schaffen.

Infos

Aktuelle Prüfungsordnungen sowie Fachspezifische Bestimmungen eurer Studiengänge, Nebenfächer etc. findet ihr unter www.verwaltung.uni-hamburg.de/campuscenter
/download/pruefungs-und-studienordnungen/
.
Genaueres zu den einzelnen Gründen für eine Verlängerung des BAföGs findet ihr unter www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php oder beim BAföG-Amt sowie bei der BAföG-Beratung des ASTAs.

Die Fachschaftsräte Erziehungswissenschaft heißen alle Studienanfänger Fachschaftsrat
und -anfängerinnen herzlich an der Uni Hamburg willkommen.
Der Einstieg in das Studium ist mit viel Planung und Orientierung verbun-
den. Dabei wird Euch die Orientierungseinheit sicherlich eine Hilfe sein.
Ihr habt euch eine sehr gute Zeit ausgesucht, um an die Uni zu kommen.
Es sind Zeiten des Umbruchs und Aufbruchs.
Gegen 40 Jahre Unterfinanzierung der Hochschulen in Hamburg haben im
vergangenen Semester gemeinsame Proteste von Studierenden, Professo-
rInnen und wissenschaftlichern Mitarbeitern sowie dem Technischen, Ver-
waltungs- und Bibliothekspersonal begonnen, die auch in diesem Seme-
ster fortgesetzt werden.
Die Abschaffung der Studiengebühren ist für das Jahr 2012 angekündigt.
Das Bachelor- und Masterstudium – in der Erziehungswissenschaft seit
2006 installiert – ist wegen der engen Regulierungen scharf in der Kritik.
Verbesserungen für mehr studentischen Gestaltungsspielraum und weni-
ger Druck im Studium sind in der Diskussion und werden die kommenden
Semester umgesetzt werden müssen. Je mehr sich dafür einsetzen umso
schneller kann dies gelingen.
Noch für dieses Jahr hat die Regierung in Hamburg eine Vorlage für ein
neues Hochschulgesetzt angekündigt, in der erhebliche Ausweitung der
demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten enthalten sein sollen.
All diese positiven Entwicklungen gehen nicht zuletzt auf studentisches
Engagement zurück.
Um zu befördern, dass auch Ihr Teil dieses erfreulichen Aufbruchs werdet,
haben wir im Folgenden einen Artikel dokumentiert, der aufzeigt, wie stu-
dentisches Engagement gegen die Enge des Bachelor-Studiums eine gute
Sache sein kann.

Petition an den Fakultätsrat EPB: „Master-Plätze für alle!“

10. Januar 2011 admin Keine Kommentare

„Master-Plätze für alle!“, so heißt eine Petition, die wir an den Fakultätsrat EPB richten wollen und für die seit heute Unterschriften gesammelt werden. Heute, am Abend des 10.01., sind bereits über 250 Unterschriften zusammengekommen.

Mit der Petition sollen die bereits seit Längerem im Raum stehenden Forderungen in Bezug auf eine zügige „Reform der Studien-‚reform'“ – Abschaffung der Übergangsquote, zwischen Bachelor und Master; Ermöglichung einer größeren Wahlfreiheit und Flexibilität im Studium; eine erhebliche Reduzierung der benoteten Prüfungen und die Rückkehr zum Semesterrhythmus – erneut unterstrichen werden.

–> zum Text der Petition

Erzwiss.-VV (25.11.2010) – FSR-Wahl und Resolution

28. November 2010 admin Keine Kommentare

Am 25.11. fand auf Einladung der Fachschaftsräte Erziehungswissenschaft (Lehramt und „grundständig“) eine Vollversammlung der Studierenden am Fachbereich Erziehungswissenschaft statt.
Es wurde von der uniweiten VV am vorigen Tag und den Aktionsplänen gegen die angekündigten Kürzungen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich berichtet und eine Resolution zum Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium, insbesondere in den Lehramtsstudiengängen, diskutiert und verabschiedet, siehe unten.
Die Fachschaftsräte legten ihren Rechenschaftsbericht für das vergangene Jahr ab und es wurde die Liste „Für politisch engagierte und kritisch informierende Fachschaftsräte“ gewählt. Das Programm findet sich hier.


Resolution der Vollversammlung (VV) der Studierenden der Erziehungswissenschaft am 25. November 2010

Einleitung

Nach geltender Rechtslage erfordert die Zulassung zum Master of Education für Lehramt eine erneute Bewerbung nach Abschluss des Bachelor. Das bedeutet, dass die Lehramtsstudierenden des Bachelor of Arts/Science keine Garantie auf Zulassung zum Master haben.

Entgegen der Formulierung in der „Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge“, §1 Abs. 5, ist die bestandene Bachelor-Prüfung kein „erster berufsqualifizierender Abschluss“. Die Kultusminsterkonferenz (KMK) hat zwar der Beschäftigung von Lehramtskräften, die lediglich über einen Bachelor-Abschluss verfügen, grundsätzlich zugestimmt, jedoch wird dieser Beschluss bislang nicht umgesetzt. Demzufolge ist für die erfolgreiche Bewerbung als fest angestellte Lehrkraft ein Master-Abschluss obligatorisch.

Außerdem wird davon ausgegangen, dass das Bestehen des ersten Staatsexamens Voraussetzung für die Bewerbung zum zweiten Staatsexamen (Referendariat) ist. Äquivalent zum ersten Staatsexamen ist der Master of Education und nicht der Bachelor of Science/Arts.

Forderung

Die Vollversammlung spricht sich dafür aus, dass der Übergang vom Bachelor zum Master nicht länger als Selektionshürde fungiert.
Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, solange das Bachelor-Master-System weiter besteht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Studierenden mit Bachelor-Abschluss die Möglichkeit zur Weiterführung des Studiums in entsprechenden Masterstudiengängen hat. Dies darf nicht auf Kosten der StudienanfängerInnenplätze gehen.
Wir fordern insbesondere für das Lehramt, dass mit der Zulassung zum Bachelor gleichzeitig eine Zulassung zum Master of Education erfolgt; vorbehaltlich eines Bachelor-Abschlusses.
Sollten Studierende nach dem Bachelor-Abschluss keinen Master-Abschluss anstreben, erhält der Studierende sein Bachelor of Arts/Science als Abschlusszeugnis.
Wir wenden uns gegen jeden Versuch den Lehramts-Bachelor als Ausbildung für preisgünstigere LehrerInnen zu etablieren. Vernünftige Schulen bedürfen voll wissenschaftlich qualifizierter Pädagogen.

Die Vollversammlung fordert den FSR auf, die Argumente für diese Forderung zu sammeln und zu veröffentlichen, um die Debatte zu diesem Thema voranzutreiben.

Seite 1 von 3