Erzwiss.-VV (25.11.2010) – FSR-Wahl und Resolution

Am 25.11. fand auf Einladung der Fachschaftsräte Erziehungswissenschaft (Lehramt und „grundständig“) eine Vollversammlung der Studierenden am Fachbereich Erziehungswissenschaft statt.
Es wurde von der uniweiten VV am vorigen Tag und den Aktionsplänen gegen die angekündigten Kürzungen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich berichtet und eine Resolution zum Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium, insbesondere in den Lehramtsstudiengängen, diskutiert und verabschiedet, siehe unten.
Die Fachschaftsräte legten ihren Rechenschaftsbericht für das vergangene Jahr ab und es wurde die Liste „Für politisch engagierte und kritisch informierende Fachschaftsräte“ gewählt. Das Programm findet sich hier.


Resolution der Vollversammlung (VV) der Studierenden der Erziehungswissenschaft am 25. November 2010

Einleitung

Nach geltender Rechtslage erfordert die Zulassung zum Master of Education für Lehramt eine erneute Bewerbung nach Abschluss des Bachelor. Das bedeutet, dass die Lehramtsstudierenden des Bachelor of Arts/Science keine Garantie auf Zulassung zum Master haben.

Entgegen der Formulierung in der „Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge“, §1 Abs. 5, ist die bestandene Bachelor-Prüfung kein „erster berufsqualifizierender Abschluss“. Die Kultusminsterkonferenz (KMK) hat zwar der Beschäftigung von Lehramtskräften, die lediglich über einen Bachelor-Abschluss verfügen, grundsätzlich zugestimmt, jedoch wird dieser Beschluss bislang nicht umgesetzt. Demzufolge ist für die erfolgreiche Bewerbung als fest angestellte Lehrkraft ein Master-Abschluss obligatorisch.

Außerdem wird davon ausgegangen, dass das Bestehen des ersten Staatsexamens Voraussetzung für die Bewerbung zum zweiten Staatsexamen (Referendariat) ist. Äquivalent zum ersten Staatsexamen ist der Master of Education und nicht der Bachelor of Science/Arts.

Forderung

Die Vollversammlung spricht sich dafür aus, dass der Übergang vom Bachelor zum Master nicht länger als Selektionshürde fungiert.
Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, solange das Bachelor-Master-System weiter besteht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Studierenden mit Bachelor-Abschluss die Möglichkeit zur Weiterführung des Studiums in entsprechenden Masterstudiengängen hat. Dies darf nicht auf Kosten der StudienanfängerInnenplätze gehen.
Wir fordern insbesondere für das Lehramt, dass mit der Zulassung zum Bachelor gleichzeitig eine Zulassung zum Master of Education erfolgt; vorbehaltlich eines Bachelor-Abschlusses.
Sollten Studierende nach dem Bachelor-Abschluss keinen Master-Abschluss anstreben, erhält der Studierende sein Bachelor of Arts/Science als Abschlusszeugnis.
Wir wenden uns gegen jeden Versuch den Lehramts-Bachelor als Ausbildung für preisgünstigere LehrerInnen zu etablieren. Vernünftige Schulen bedürfen voll wissenschaftlich qualifizierter Pädagogen.

Die Vollversammlung fordert den FSR auf, die Argumente für diese Forderung zu sammeln und zu veröffentlichen, um die Debatte zu diesem Thema voranzutreiben.

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