Die soziale Lage der Studierenden – Beschluss des Fakultätsrates

Verfasser*innen des Antrags: Sinah Mielich, Till Petersen

Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft hat sich in seiner Sitzung am 18.03.2020 ausführlich verständig und mehrheitlich dafür gestimmt, die folgenden Forderungen, die sich an verschiedene Adressaten richten, zu unterstützen:

Lage der Studierenden sichern und verbessern

I. Soziales

Auch für die Studierenden erwächst aus der Einschränkung des öffentlichen Lebens und des Hochschulbetriebs eine soziale und studienbezogene Verunsicherung. Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft ist besorgt um die zusätzlichen Belastungen der Studierenden in dieser Krise — gerade auch mit Blick auf sich möglicherweise daraus ergebenden langfristigen Folgen für die Studienfinanzierung auch in folgenden Semestern. Wir bitten daher die Hochschulen, das Studierendenwerk und die zuständigen Ministerien und Behörden, durch Beschlüsse und breite Information dieser Gefahr entgegenwirken. Mit den folgenden Forderungen wenden wir uns in erster Linie an den politischen Senat der Stadt Hamburg, der ggf. die Anliegen an die Verantwortlichen im Bund befürwortend weiterleiten möge.

1) Verdienstausfälle in den Hochschulen

Innerhalb der Hochschulen sind für Tutorien und studentische Beschäftigte aller Art die eingeplanten Entgelte zu zahlen, auch wenn die Tätigkeit unter den aktuellen Bedingungen nicht ausgeübt werden kann. In Bezug auf die OEn sollen die Fakultäten mit den OE-Teams angemessene Lösungen finden.

2) Verdienstausfälle außerhalb der Hochschulen

Studierende sind vielfach auf Minijobs und prekäre Beschäftigung außerhalb der Hochschulen angewiesen. Durch Schließungen von Gastronomie, Läden und die Absage von Kulturveranstaltungen sind ihre Einkünfte sofort reduziert oder entfallen ganz. Die Dauer dieses Zustandes ist ungewiss. Es ist für diese Studierenden ein staatlicher Notfonds einzurichten, der unbürokratisch und restriktionsfrei gestaltet und vom Studierendenwerk verwaltet werden könnte.

3) Mieten

Das Studierendenwerk wird aufgefordert, die Mieten in den Wohnheimen für das Sommersemester auf Antrag der Studierenden auszusetzen oder zu stunden. Die SAGA wird aufgefordert, dies ihren studentischen Mieter*innen auch zu ermöglichen. Das entlastet auch einen möglichen Notfonds, wie unter 2. Vorgeschlagen.

4) Semesterbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag zur Rückmeldung zum Sommersemester wird den Studierenden erlassen.

5) HVV

Der HVV wird aufgefordert, das Semesterticket für das SoSe 2020 zu erlassen oder erheblich zu ermäßigen.

6) BAföG

Da im Einzelnen unterschiedlich und nicht nachprüfbar ist, welche Verzögerung im Studium und bei der Erbringung von Studienleistungen auf die Schließung der Hochschulen und die erschwerte soziale Situation zurückgeht, ist der BAföG-Bezug für alle Empfänger*innen als Ausgleich für das Sommersemester 2020 um ein Semester zu verlängern. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.

7) Aufenthaltstitel

Für alle Studierenden aus Nicht-EU-Staaten ist zu gewährleisten, dass das SoSe 2020 nicht in die 10 Jahre Höchstdauer des Aufenthalts zu Studienzwecken eingerechnet wird. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.

II. Studienorganisation

Die folgenden Forderungen richten sich an die Leitungen der Hochschulen, Fakultäten und Bibliotheken. Der politische Senat möge – wo erforderlich – die Umsetzung unterstützen. Es ist willen des Fakultätsrats, dass diese Forderung auch für diese Fakultät zur Geltung gebracht werden, sie sind jedoch mit dieser Willenserklärung noch nicht beschlossen. Inwieweit eine tatsächliche Umsetzung möglich sein wird, hängt auch von gesamtuniversitären Verständigungen, finanzieller und organisatorischer Rahmenbedingungen sowie der Sicherstellung der jeweiligen Rechtskonformität ab.

8) E-Learning

Online-Seminare können mit Einverständnis der jeweiligen Studierenden die Präsenzseminare ersetzen, sie dürfen dies aber nicht automatisch tun. Der Beschluss des BMBF zum BAföG ist diesbezüglich abzuändern. Lehrende und Studierende werden bei der Organisation von E-Learning durch die Hochschulen unterstützt.

9) Prüfungen

Aus dem Wegfall oder der Verschiebung von Prüfungen darf den Studierenden für den weiteren Studienverlauf kein Nachteil entstehen.

10) Fristen für Studienleistungen

Auch die Auswirkungen der sozialen und studienbezogenen Verunsicherung auf die jeweilige Studienplanung und -gestaltung lässt sich im Einzelfall nicht exakt bestimmen. Die Abgabefristen für Studienleistungen werden daher pauschal um ein Semester verlängert.

11) Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen für Studienkollegiaten werden genauso ausgeweitet wie diejenigen für Abiturienten.

12) Bibliotheken

Die Staatsbibliothek und die Hochschulbibliotheken werden gebeten, zu prüfen, inwieweit Ausleihmöglichkeit auch analoger Medien unter Einhaltung der Empfehlungen für „social distancing“ geschaffen werden können, damit Studierende auch in der Auszeit sich wissenschaftlich weiter entwickeln können.

13) Studienorientierung

Es sollte gegen Vereinzelung und Überforderung eine Begrüßung, Information und Orientierung der neuen Studierenden, besonders der internationalen Studierenden zum eigentlichen Semesterbeginn am 1.4. geben. Die Hochschulleitungen/Fakultätsleitungen sollen in Verständigung mit studentischen Vertreter*innen dafür adäquate Möglichkeiten unter Einhaltung der Empfehlungen für „social distancing“ schaffen.

Die angesprochenen Institutionen bitten wir, zügig auf diese Forderungen zu reagieren und gemeinsam mit den Studierendenschaften– z.B. über Öffentlichkeitsarbeit, soziale Medien, Rundmail und Aushänge in Hochschulen und Wohnheimen – möglichst viele Studierende über die Fortschritte in der Problemlösung zu unterrichten.

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