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Aufruf zur Vollversammlung Lehre am 25.11.20

23. November 2020 admin Keine Kommentare

Wir rufen euch herzlich zur Teilnahme an der fakultätsweiten, mitgliederübergreifenden (Studierende, Lehrende, TVP) Vollversammlung am 25.11.20, von 14 bis 16 Uhr per Zoom auf.

Die Einladung und der Zugangslink zur Zoom-Konferenz ist Euch über Stine zugegangen. Dort wollen wir gemeinsam in einen Austausch kommen, voneinander wissen und uns darüber verständigen, wie Lehre aktuell ist und sein sollte.

Die aktuelle „Corona-Krise“ hat auch starke Auswirkungen auf die verschiedenen Handlungsfelder der Erziehungswissenschaft. So verschärft sich die soziale Selektivität in den Schulen, die Jugendhilfe ist massiv unterfinanziert und wird in dieser Lage tendenziell auf (die notwendigsten) fürsorgerischen Aufgaben beschränkt. Dies gilt aber nicht nur für die Bildung. Drastisch wird die Krise im Gesundheitssystem (unterfinanziert und profitorientiert), in den sozialen Einrichtungen und im Kulturbereich deutlich. Das heißt: Die Probleme in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen werden größer. Die Eindämmungsverordnung macht es schwierig das zu realisieren, wofür die Wissenschaft und die Universität aber eigentlich da sein könnten: diese gesellschaftlichen Probleme zu bearbeiten und Lösungen zu finden.
Aktuell wird viel Anstrengung darauf verwendet, erst einmal die bestehende Lehre aufrechtzuerhalten, dafür zu sorgen, dass Seminare und Vorlesungen überhaupt stattfinden können. Dafür wurden sich – von Studierenden und Lehrenden – in den letzten Monaten viele digitale Plattformen und Methoden draufgeschafft, um die alten Inhalte weiter vermitteln zu können. Klar ist: Das ist nicht ideal. Verbreitet ist dabei aber auch die Haltung: Das ist gerade nicht zu ändern. Da müssten wir jetzt durch.
Diese Abwarteposition wird jedoch den aktuellen Problemen und damit auch der Möglichkeit von Wissenschaft diskursiv Lösungen zu finden und zu rationalisieren nicht gerecht.
Die Vollversammlung soll Gelegenheit dafür geben, sich gemeinsam mit den Lehrenden darüber zu verständigen, wie wir Bedingungen in der Lehre und darüber hinaus schaffen können, uns der gesellschaftlichen Aktualität zu widmen, miteinander und voneinander lernen und uns in der Lehre entwickeln zu können.

Die soziale Lage der Studierenden – Beschluss des Fakultätsrates

02. April 2020 admin Keine Kommentare

Verfasser*innen des Antrags: Sinah Mielich, Till Petersen

Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft hat sich in seiner Sitzung am 18.03.2020 ausführlich verständig und mehrheitlich dafür gestimmt, die folgenden Forderungen, die sich an verschiedene Adressaten richten, zu unterstützen:

Lage der Studierenden sichern und verbessern

I. Soziales

Auch für die Studierenden erwächst aus der Einschränkung des öffentlichen Lebens und des Hochschulbetriebs eine soziale und studienbezogene Verunsicherung. Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft ist besorgt um die zusätzlichen Belastungen der Studierenden in dieser Krise — gerade auch mit Blick auf sich möglicherweise daraus ergebenden langfristigen Folgen für die Studienfinanzierung auch in folgenden Semestern. Wir bitten daher die Hochschulen, das Studierendenwerk und die zuständigen Ministerien und Behörden, durch Beschlüsse und breite Information dieser Gefahr entgegenwirken. Mit den folgenden Forderungen wenden wir uns in erster Linie an den politischen Senat der Stadt Hamburg, der ggf. die Anliegen an die Verantwortlichen im Bund befürwortend weiterleiten möge.

1) Verdienstausfälle in den Hochschulen

Innerhalb der Hochschulen sind für Tutorien und studentische Beschäftigte aller Art die eingeplanten Entgelte zu zahlen, auch wenn die Tätigkeit unter den aktuellen Bedingungen nicht ausgeübt werden kann. In Bezug auf die OEn sollen die Fakultäten mit den OE-Teams angemessene Lösungen finden.

2) Verdienstausfälle außerhalb der Hochschulen

Studierende sind vielfach auf Minijobs und prekäre Beschäftigung außerhalb der Hochschulen angewiesen. Durch Schließungen von Gastronomie, Läden und die Absage von Kulturveranstaltungen sind ihre Einkünfte sofort reduziert oder entfallen ganz. Die Dauer dieses Zustandes ist ungewiss. Es ist für diese Studierenden ein staatlicher Notfonds einzurichten, der unbürokratisch und restriktionsfrei gestaltet und vom Studierendenwerk verwaltet werden könnte.

3) Mieten

Das Studierendenwerk wird aufgefordert, die Mieten in den Wohnheimen für das Sommersemester auf Antrag der Studierenden auszusetzen oder zu stunden. Die SAGA wird aufgefordert, dies ihren studentischen Mieter*innen auch zu ermöglichen. Das entlastet auch einen möglichen Notfonds, wie unter 2. Vorgeschlagen.

4) Semesterbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag zur Rückmeldung zum Sommersemester wird den Studierenden erlassen.

5) HVV

Der HVV wird aufgefordert, das Semesterticket für das SoSe 2020 zu erlassen oder erheblich zu ermäßigen.

6) BAföG

Da im Einzelnen unterschiedlich und nicht nachprüfbar ist, welche Verzögerung im Studium und bei der Erbringung von Studienleistungen auf die Schließung der Hochschulen und die erschwerte soziale Situation zurückgeht, ist der BAföG-Bezug für alle Empfänger*innen als Ausgleich für das Sommersemester 2020 um ein Semester zu verlängern. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.

7) Aufenthaltstitel

Für alle Studierenden aus Nicht-EU-Staaten ist zu gewährleisten, dass das SoSe 2020 nicht in die 10 Jahre Höchstdauer des Aufenthalts zu Studienzwecken eingerechnet wird. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.

II. Studienorganisation

Die folgenden Forderungen richten sich an die Leitungen der Hochschulen, Fakultäten und Bibliotheken. Der politische Senat möge – wo erforderlich – die Umsetzung unterstützen. Es ist willen des Fakultätsrats, dass diese Forderung auch für diese Fakultät zur Geltung gebracht werden, sie sind jedoch mit dieser Willenserklärung noch nicht beschlossen. Inwieweit eine tatsächliche Umsetzung möglich sein wird, hängt auch von gesamtuniversitären Verständigungen, finanzieller und organisatorischer Rahmenbedingungen sowie der Sicherstellung der jeweiligen Rechtskonformität ab.

8) E-Learning

Online-Seminare können mit Einverständnis der jeweiligen Studierenden die Präsenzseminare ersetzen, sie dürfen dies aber nicht automatisch tun. Der Beschluss des BMBF zum BAföG ist diesbezüglich abzuändern. Lehrende und Studierende werden bei der Organisation von E-Learning durch die Hochschulen unterstützt.

9) Prüfungen

Aus dem Wegfall oder der Verschiebung von Prüfungen darf den Studierenden für den weiteren Studienverlauf kein Nachteil entstehen.

10) Fristen für Studienleistungen

Auch die Auswirkungen der sozialen und studienbezogenen Verunsicherung auf die jeweilige Studienplanung und -gestaltung lässt sich im Einzelfall nicht exakt bestimmen. Die Abgabefristen für Studienleistungen werden daher pauschal um ein Semester verlängert.

11) Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen für Studienkollegiaten werden genauso ausgeweitet wie diejenigen für Abiturienten.

12) Bibliotheken

Die Staatsbibliothek und die Hochschulbibliotheken werden gebeten, zu prüfen, inwieweit Ausleihmöglichkeit auch analoger Medien unter Einhaltung der Empfehlungen für „social distancing“ geschaffen werden können, damit Studierende auch in der Auszeit sich wissenschaftlich weiter entwickeln können.

13) Studienorientierung

Es sollte gegen Vereinzelung und Überforderung eine Begrüßung, Information und Orientierung der neuen Studierenden, besonders der internationalen Studierenden zum eigentlichen Semesterbeginn am 1.4. geben. Die Hochschulleitungen/Fakultätsleitungen sollen in Verständigung mit studentischen Vertreter*innen dafür adäquate Möglichkeiten unter Einhaltung der Empfehlungen für „social distancing“ schaffen.

Die angesprochenen Institutionen bitten wir, zügig auf diese Forderungen zu reagieren und gemeinsam mit den Studierendenschaften– z.B. über Öffentlichkeitsarbeit, soziale Medien, Rundmail und Aushänge in Hochschulen und Wohnheimen – möglichst viele Studierende über die Fortschritte in der Problemlösung zu unterrichten.

Dies Academicus: Prüfungen auf dem Prüfstand – Sinn und Unsinn von Prüfungen und Noten

14. Juni 2016 admin 2 Kommentare

Dies Academicus: Konferenz Prüfungen auf dem Prüfstand – Sinn und Unsinn von Prüfungen und Noten am 22./23.6 „Prüfungen auf dem Prüfstand“ – unter diesem Titel veranstaltet die Fakultät für Erziehungswissenschaft – an der Planung und Durchführung war/ist auch der FSR Erziehungswissenschaft beteiligt – am 22./23.06.2016 einen Dies Academicus.

Den Auftaktvortrag hält Prof. Dr. Thomas Höhne (HSU Hamburg): „Die Illusion der Prüfungsgerechtigkeit“.
Am Vorabend um 18:30 Uhr gibt es den Gastvortrag von Prof. Dr. Christoph Türcke (Uni Leipzig): „Notenwahn? Entsolidarisierungstendenzen im Prüfungsbetrieb“
Nach zwei Vorträgen soll soll in Workshops diskutiert werden, wie wir Prüfungen im Studium einzuschätzen haben und was getan werden kann, die von vielen Empfundene Belastung durch Prüfungen zu verringern. Mehr Informationen und das Workshop-Programm findet ihr hier: https://www.ew.uni-hamburg.de/ueber-die-fakultaet/aktuell/16-06-06-dies.html

Alle Veranstaltungen an der Fakultät für Erziehungswissenschaften fallen am 23.6. ab 12 Uhr aus.

Weihnachtsfeier des FSR Erzwiss

10. Dezember 2015 admin Keine Kommentare

EINLADUNG!

 

Am Mittwoch, den 16.Dez 2015, findet ab 14 Uhr unsere Weihnachtsfeier statt!

Wir möchten uns mit neuen Mitgliedern und Glühwein bei euch vorstellen. Aber auch für das leibliche Wohl wird gesorgt sein. Es gibt vegane Waffeln und andere Kleinigkeiten.

Zu finden sind wir VOR unserem Raum draußen auf der Wiese. Einfach der Musik und dem Glühwein-Geruch folgen.

Also kommt zahlreich und sagt euren Kommiliton_innen Bescheid. Wir freuen uns auf euch!

Fakultätsrat befürwortet Sitzungsentgelt für studentische Mitglieder in ständigen Uni-Ausschüssen

18. April 2012 admin Keine Kommentare

Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Fakultätsrat EPB einen Antrag von Mitgliedern des FSR einstimmig beschlossen, mit dem dem Uni-Präsidium empfohlen wird, die Zahlung eines Sitzungsentgelts nicht nur für die studentischen Mitglieder in Fakultätsräten und im Akademischen Senat, sondern auch für studentische Mitglieder von ständigen Uni-Ausschüssen vorzusehen.
Das aktuell vorgesehene Sitzungsentgelt liegt bei 10€, was für mehrstündige Gremiensitzungen, die zum Teil wiederum mehrstündige Vorbereitung erfordern, nur als symbolische Geste verstanden werden kann. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs der entsprechenden Verfügung auf weitere Ausschüsse und Gremien wäre nichtsdestotrotz sehr begrüßenswert.

Hier der vollständige Text des Antrags:

Einladung zum Strategietag am 1.2.: Wie weiter mit der Erziehungswissenschaft?

26. Januar 2012 admin Keine Kommentare

Strategietag Erziehungswissenschaft – Mittwoch, den 1. Februar 2012 – 14 – 18 Uhr, Raum 424

Im letzten Semester hat die ganze Universität gegen die Kürzungspläne des Hamburger Senats gekämpft. Insbesondere unser Fachbereich ist nicht erst seit dem STEP 2012 (Struktur- und Entwicklungsplan) massiv unterfinanziert. Dieser ist unter der ungeliebten ehemaligen Universitätspräsidentin verabschiedet worden. Die Präsidentin ist gegangen worden, der STEP leider nicht, d. h. die Kürzungen sind immer noch und wieder eine Bedrohung. Mit ihnen ist in den letzten Jahren unterschiedlich umgegangen worden.

Unser neues Dekanat hat, in Abstimmung mit dem neuen Präsidenten und nach Diskussion im Fakultätsrat, eine externe GutachterInnenkommission beauftragt, den Bereich Erziehungswissenschaft dahingehend zu evaluieren, welche Entwicklungsperspektiven empfehlenswert sind. Der konkrete Auftrag an die Kommission lautete, drei Szenarien zu entwickeln:

„1. Die Skizzierung einer sinnvollen Personalstruktur in den Grenzen des aktuellen Budgets einschließlich der Konsequenzen für die Leistungsfähigkeit des Faches in Forschung und Lehre;“
„2. Die Skizzierung einer angemessenen Personalstruktur und Ausstattung, durch die die Leistungsfähigkeit in Lehre und Forschung auf dem aktuellen Stand erhalten bleibt;“ und
„3. Die Skizzierung einer wünschenswerten Personalstruktur und Ausstattung zur Erreichung von exzellenter Leistungsfähigkeit in Lehre und Forschung. “

Seitens des Dekanats bestand die Hoffnung, auf diese Weise dokumentieren zu können, dass unter den gegebenen finanziellen Bedingungen eine sinnvolle Personalstruktur unmöglich und eine bessere Ausstattung unabdingbar ist. Die Expertenkommission hat diesen Auftrag nicht erfüllt. Das von ihnen erstellte Gutachten besteht nur in der Entwicklung des Szenario 1, das da war, eine Mindeststellenbesetzung – unter gegebenen Bedingungen – zu erstellen. Nicht einmal treffen sie auftragsgemäß eine Aussage über die Konsequenzen für Forschung und Lehre. In der letzten Fakultätsratssitzung waren sich alle Mitglieder einig, dass das Gutachten keine Minimalbesetzung darlegt, sondern ein Katastrophenszenario (d. h. so gehts gar nicht ).

Das deutliche Übergewicht des Lehramts in der Besetzung der Kommission, die aus einer Mathematikdidaktikerin, einem Schulpädagogen und einem Erwachsenenbildner besteht, hat enorme Auswirkungen auf das Gutachten. Die grundständigen Studiengänge kommen kaum vor, werden gerade mal in einem Satz genannt. Das Hamburger Modell der Integration der Fachdidaktiken in die Erziehungswissenschaft scheint nicht vollständig verstanden worden zu sein. Zudem enthält sich die Kommission jeglicher inhaltlicher Begründung für den Vorschlag, bestimmte Stellen zu streichen, andere aber bestehen zu lassen (die ProfessorInnenstellen sollen von derzeit 66 auf künftig 34 reduziert werden). Einzig postuliert wird, auf diese Weise „Wettbewerbsfähigkeit“ herzustellen. Weder jedoch definiert oder begründet die Kommission ihr Verständnis von „Wettbewerbsfähigkeit“, noch war diese hohle marktgläubige Phrase formuliertes Kriterium im Kommissionsauftrag.

Erfreulicherweise trifft dieses Gutachten auf keinerlei Zustimmung in unserem Fachbereich. Gerade deshalb müssen wir als Betroffene gemeinsam überlegen, wie wir mit diesem Ergebnis und der bisher fortdauernden Unterfinanzierung umgehen wollen. Der Fakultätsrat lädt daher alle Statusgruppen unseres Fachbereichs zu einem Strategietag am 01. Februar 2012, von 14 bis 18 Uhr in Raum 424 ein. Alle Lehrenden sind freigestellt ihre Veranstaltungen zugunsten der Teilnahme am Strategietag ausfallen zu lassen. Allen Studierenden, die ihre Veranstaltungen zugunsten einer Teilnahme am Strategietag nicht besuchen, entsteht kein Nachteil. Das Dekanat bietet Studierenden, die in dieser Zeit Prüfungen haben, auf Antrag eine Verschiebung dieser Prüfungen an. Sogar möglicherweise in dieser Zeit stattfindende Prüfungen können verschoben werden. Nähere Informationen dazu findet ihr in der Nachricht zum Strategietag in Stine.

Das Gutachten ist hier einzusehen.

Antrag an den Fakultätsrat EPB zur Abschaffung der zeitlichen Fristen in den Prüfungsordnungen angenommen

16. November 2011 admin Keine Kommentare

Wir haben heute mit dem FSR Bewegungswissenschaft einen Antrag zum Thema „Fristen“ in den Fakultätsrat EPB eingebracht. Er wurde vom Fakultätsrat als Richtungsbeschluss bei drei Enthaltungen mit 13 Ja-Stimmen angenommen. Es wird jetzt angestrebt, in Abstimmung mit anderen damit befassten Gremien – wie beantragt – im Januar konkrete Änderungsbeschlüsse an den Prüfungsordnungen abzustimmen. Diese Änderungen sollen zum kommenden Wintersemester in Kraft treten.

Hier der Antrag:

Antrag an den Fakultätsrat der Fakultät für EPB – Fristen“

Der Fakultätsrat möge befassen, beraten und beschließen:

Die formalen Vorgaben für die von der Fakultät zu verantwortenden Studiengänge werden so geändert, dass sämtliche zeitlichen Fristen für das Ablegen von Prüfungen und für das Absolvieren von Modulen oder einzelnen Lehrveranstaltungen abgeschafft werden.

Stattdessen sollen die Prüfungen lediglich durch die Regelungen des HmbHG begrenzt sein, in der Weise, dass für eine Prüfung drei Versuche zur Verfügung stehen. (Vgl. § 65 HmbHG)

(1) 1) Zwischen- und Abschlussprüfungen können zweimal, andere Prüfungen bis zu zweimal wiederholt werden. 2) Die Abschlussarbeit kann einmal, nur in begründeten Ausnahmefällen ein zweites Mal wiederholt werden.

Dies bedeutet:

  • für die Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge (Bachelor of Arts) der Fakultät:
    • Ändern der Überschrift von § 10 in: „Anzahl der Modulprüfungen“ (streichen von „Fristen und“)
    • Streichen der Sätze 6-7 § 10 Abs.1 („Die Fachspezifischen Bestimmungen können vorsehen, dass der erste Prüfungstermin als Prüfungsversuch wahrgenommen werden muss. Nehmen die Studierenden diesen Prüfungsversuch aus Gründen, die sie zu vertreten haben, nicht wahr, gilt dieser Prüfungsversuch gemäß § 16 Absatz 1 als nicht bestanden. Darüber hinaus haben sie keinen Anspruch auf die Teilnahme am zweiten Prüfungstermin.“)
    • Komplettes Streichen der Absätze 2 und 3 des § 10.
    • Einfügen eines neuen Absatzes 5 in § 4:„Die FSB können Referenzsemester für Module angeben. Referenzsemester sind eine Empfehlung, zu welchem Zeitpunkt im Studium das entsprechende Modul begonnen werden sollte.“
  • Die FSB sind entsprechend zu ändern.
  • Der Ausschuss für Studium, Lehre und Studienreform und die Studiengangsleitungen sind aufgefordert, dem Fakultätsrat bis zur Sitzung im Januar Beschlussvorlagen für entsprechend geänderte Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen vorzulegen.

    Begründung:

    Wir müssen mal zu Potte kommen.

Der Fakultätsrat EPB beschließt: Gebührenfreiheit sofort!

11. Mai 2011 admin Keine Kommentare

Der Fakultätsrat der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft hat auf seiner heutigen Sitzung folgenden Antrag der studentischen Vertreter_innen einstimmig verabschiedet:

GEBÜHRENFREIHEIT SOFORT!

Der Fakultätsrat EPB fordert die Hamburger Bürgerschaft auf, sofort sämtliche Studiengebühren aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz zu streichen.

Studiengebühren sind ein in die Hochschulen geworfener Sprengsatz, weil notwendige Arbeiten und Stellen auf Kosten der Studierenden finanziert werden. Studiengebühren müssen deshalb umgehend und vollständig durch staatliche Mittel ersetzt werden.

Die Gebührenfreiheit des Studiums ist notwendig, um

– die soziale Öffnung der Hochschulen zu realisieren:
Weiterhin werden Studierwillige durch die Studiengebühren vom Studium abgehalten und Studierende brechen wegen der Studiengebühren ihr Studium ab.

– Studium, Lehre und Forschung in gesellschaftlicher Verantwortung zu konstituieren:
Ohne die soziale Belastung der Gebührenzahlungen kommt wieder mehr Zeit und Muße ins Studium. Ohne die gebührenvermittelte Ideologie, Bildung müsse sich rentieren, kann der Beitrag der Wissenschaften zu einer „friedlichen und menschenwürdigen Welt“ (Leitbild der Universität Hamburg) neu entwickelt werden. Die öffentliche, bedarfsdeckende Finanzierung der Wissenschaft bildet eine Einheit mit ihrer Allgemeinwohl-Verpflichtung.

– die demokratische Mitgliederuniversität zu stärken:
Studiengebühren reduzieren Studierende zu Kunden und die Hochschulen zu Dienstleistern. Dem gegenüber gilt das Erfordernis der Entwicklung von Universität und Wissenschaft im partnerschaftlichen Miteinander gleichberechtigten Mitglieder Z.B. gelingt die notwendige und derzeit angestrebte Reform der Bachelor/Master-Studiengänge nur unter breiter Beteiligung der Universitätsmitglieder aller Gruppen. Die Gebührenfreiheit schafft dafür Bedingungen.

All dies ist sofort erforderlich und nicht erst in einem Jahr. Daher müssen alle Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft werden.

Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät EPB zum Umgang mit den Kürzungsvorhaben des Senats und zum Umgang mit der Stellungnahme zur HmbHG-Novelle

17. November 2010 admin Ein Kommentar

Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät EPB zum Umgang mit den Kürzungsvorhaben:

Einstimmig beschlossen am 17.11.2010

Der Fakultätsrat fordert das Präsidium auf, den Einstellungsstopp zurückzunehmen.

Der Fakultätsrat spricht sich dafür aus, dass noch nicht beschlossene Kürzungsvorhaben nicht vorauseilend antizipiert werden, sondern die Hochschulmitglieder gemeinsam dafür arbeiten, dass die angekündigten weiteren Kürzungen nicht eintreten und das strukturelle Defizit behoben wird. Insbesondere die Übertragung der Zinszahlung für Studiengebührenstundung an die Uni ist eine Belastung, die über die Jahre kontinuierlich weiter wachsen wird und deshalb nicht akzeptiert werden darf

Der Fakultätsrat schlägt deshalb vor, im Januar einen universitätsweiten Aktionsvormittag gegen die Kürzungspolitik durchzuführen, an dem sich vertieft über die Kürzungspolitik und eine Ausweitung der Proteste verständigt wird.

Der Fakultätsrat ruft die Mitglieder der Fakultät zur Teilnahme an der von der studentischen Vollversammlung beschlossenen Demonstration am 16. Dezember auf. Er fordert die Lehrenden und Studierenden auf, alle Lehrveranstaltungen zum Zeitpunkt der Demonstration auf diese zu verlegen.

Der Fakultätsrat ruft die Fakultätsräte der anderen Fakultäten auf, sich diesem Beschluss anzuschließen.

Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät EPB zum Umgang mit der Stellungnahme zur HmbHG-Novelle:

Einstimmig beschlossen am 17.11.2010

Der Fakultätsrat stellt fest, dass die enge Frist für eine Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des HmbHG den im Gesetzentwurf selber vorgesehenen Beteiligungs- und Transparenzgrundsätzen widerspricht.

Der Fakultätsrat behält sich daher vor, seine Stellungnahme erst nach seiner Sitzung am 15. Dezember abzugeben und fordert die politisch Verantwortlichen auf, den Zeitplan des Beteiligungsverfahrens so zu ändern, dass allen zur Beteiligung vorgesehenen Akteuren eine demokratische Meinungsbildung möglich ist.

Der Fakultätsrat der Fakultät EPB fordert die anderen Fakultäten auf, sich diesem Beschluss entsprechend ihrer Sitzungsplanung anzuschließen.

Dokumentiert: Antrag an den Fakultätsrat „Für eine Reform, die den Namen verdient“

06. Oktober 2010 admin Keine Kommentare

Für eine Reform, die den Namen verdient

Antrag an den Fakultätsrat EPB (Juli 2010), (download Antrag als PDF)

Der Fakultätsrat beauftragt das Dekanat damit, sich gegenüber dem Präsidium und dem Akademischen Senat für die Verwirklichung folgender Ziele einzusetzen:

  • Ein Ausbau der finanziellen und materiellen Ressourcen.
  • Veränderung des Curricularen Normwerts (CNW) bzw. Curricularwerts (CW) mit dem Ziel, ein besseres Betreuungsverhältnis herzustellen.
  • Jedem muss die Möglichkeit offen stehen, ohne neue Bewerbung den Studiengang weiterführend zu studieren (keine Übergangsquote).

Der Fakultätsrat beschließt folgende Änderungen in der Organisation von Studium und Lehre:

  • Die Wiedereinführung eines Gremientages / -nachmittages.
  • Eine Rückkehr im Lehrangebot gegenüber dem Jahresrhythmus zum Semesterrhythmus.
  • Dies beinhaltet auch die Möglichkeit sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester ein Studium zu beginnen.

Der Fakultätsrat beabsichtigt folgende Änderungen der Studienordnungen und beauftragt die zuständigen Ausschüsse damit, entsprechende  Beschlussvorlagen zu formulieren. Der Fakultätsrat wird sich gegenüber dem Akademischen Senat und dem Präsidium dafür einsetzen, diese Grundsätze der Änderungen der Studienordnungen auf die Gesamt-Universität zu verallgemeinern.

  • Die Regelstudienzeit muss von einer Normgröße für das Studierverhalten zu einer Normgröße des Studienangebots werden, was eine Exmatrikulation aufgrund der Studiendauer ausschließt.
  • Erhebliche Reduzierung der Zahl benoteter Prüfungen (insbesondere in der Studienanfangsphase)
  • Erhebliche Reduzierung der abschlussrelevanten benoteten Prüfungen insbesondere in der aufbauenden Studienphase
  • Ermöglichung einer größeren Wahlfreiheit und Flexibilität im Studium
  • Abschaffung der Anwesenheitspflicht
  • Gestaltung der Studieneingangsphase als inhaltliche Orientierungsphase gegenüber ABK als Berufsqualifizierungsphase

Zur weiteren Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Bachelor-Master-Studium hält es der Fakultätsrat für notwendig:

  • einen Prozess zu institutionalisieren, der der kritischen und problembezogenen Auseinandersetzung mit STiNE / Verwaltungsabläufen unter Einbezug aller Statusgruppen und Verantwortlichen dient
  • bspw. durch eine einmal im Semester stattfindende Konferenz / Arbeitstagung /
  • Vollversammlung
  • Zeit und Raum zu schaffen für eine regelmäßige fakultätsöffentliche Bestandsaufnahme und Reflexion des Anspruchs eines wissenschaftlichen Studiums, besonders in Bezug auf die Frage, was das für die Lehre und Studium bedeutet. (In diesem Rahmen sollte sich auch der im Ergebnispapier der Konferenz festgehaltenen offenen Fragen angenommen werden.)

Dies kann ermöglicht werden durch:

  • eine einmal im Semester stattfindende Konferenz / Arbeitstagung / Vollversammlung
  • ein spezielles Seminarangebot
  • einmal im Monat stattfindende Diskussionsrunden
  • eine Stärkung der inhaltlichen – im Gegensatz zur formalen – Konturierung des Studiums zu verfolgen, die im Prozess ständig weiter entwickelt wird.

ANLAGE
Ergebnispapier der Abschlussveranstaltung der Konferenz „Schöne neue Bildung? – Konferenz zur kritischen Reflexion der gegenwärtigen Hochschulgestaltung und zur Entwicklung emanzipatorischer Alternativen“ vom 18.06.2010.

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Der Antrag wurde auf die August-Sitzung des Fakultätsrats vertagt und dort am 18.08. behandelt. Im Anschluss an die Diskussion der Beschlussvorlage wurde auf Anregung des Dekans Herrn Schuck die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, „die sich der Grundprinzipien der Bologna-Beschlüsse und deren Umsetzung prüfend annehmen soll. Da dieses Thema im Fakultätsausschuss für Studium, Lehre und Studienreform anzusiedeln ist, wird eine Sitzung zeitnah erforderlich sein.“ (aus dem Protokoll der Sitzung)

Ende September gab es ein erstes Treffen dieser Arbeitsgruppe zusammen mit dem Fakultätsausschuss. Sie steht Interessierten offen. Wer Interesse hat, kann sich gerne an den FSR wenden.  Das nächste Treffen wird im Laufe des Oktober stattfinden. Wir werden über Ergebnisse berichten.

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