custom header picture

Kundgebung zur Wiederöffnung der Universität

28. Mai 2020 admin Keine Kommentare

Liebe KommilitonInnen, liebe KollegInnen, liebe Interessierte,
am 03.06. (Mittwoch), von 14 bis 16 Uhr haben wir auf dem Allendeplatz unter den geltenden Bestimmungen, die einen sorgfältigen Umgang miteinander beinhalten, eine Kundgebung zur Wiederöffnung der Universität angemeldet. Wir rufen Euch dazu auf, an der Kundgebung teilzunehmen und damit über und für die Öffnung und eine neue Qualität von öffentlich engagierter Wissenschaft zu diskutieren und zu streiten.

Die soziale Lage der Studierenden – Beschluss des Fakultätsrates

02. April 2020 admin Keine Kommentare

Verfasser*innen des Antrags: Sinah Mielich, Till Petersen

Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft hat sich in seiner Sitzung am 18.03.2020 ausführlich verständig und mehrheitlich dafür gestimmt, die folgenden Forderungen, die sich an verschiedene Adressaten richten, zu unterstützen:

Lage der Studierenden sichern und verbessern

I. Soziales

Auch für die Studierenden erwächst aus der Einschränkung des öffentlichen Lebens und des Hochschulbetriebs eine soziale und studienbezogene Verunsicherung. Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft ist besorgt um die zusätzlichen Belastungen der Studierenden in dieser Krise — gerade auch mit Blick auf sich möglicherweise daraus ergebenden langfristigen Folgen für die Studienfinanzierung auch in folgenden Semestern. Wir bitten daher die Hochschulen, das Studierendenwerk und die zuständigen Ministerien und Behörden, durch Beschlüsse und breite Information dieser Gefahr entgegenwirken. Mit den folgenden Forderungen wenden wir uns in erster Linie an den politischen Senat der Stadt Hamburg, der ggf. die Anliegen an die Verantwortlichen im Bund befürwortend weiterleiten möge.

1) Verdienstausfälle in den Hochschulen

Innerhalb der Hochschulen sind für Tutorien und studentische Beschäftigte aller Art die eingeplanten Entgelte zu zahlen, auch wenn die Tätigkeit unter den aktuellen Bedingungen nicht ausgeübt werden kann. In Bezug auf die OEn sollen die Fakultäten mit den OE-Teams angemessene Lösungen finden.

2) Verdienstausfälle außerhalb der Hochschulen

Studierende sind vielfach auf Minijobs und prekäre Beschäftigung außerhalb der Hochschulen angewiesen. Durch Schließungen von Gastronomie, Läden und die Absage von Kulturveranstaltungen sind ihre Einkünfte sofort reduziert oder entfallen ganz. Die Dauer dieses Zustandes ist ungewiss. Es ist für diese Studierenden ein staatlicher Notfonds einzurichten, der unbürokratisch und restriktionsfrei gestaltet und vom Studierendenwerk verwaltet werden könnte.

3) Mieten

Das Studierendenwerk wird aufgefordert, die Mieten in den Wohnheimen für das Sommersemester auf Antrag der Studierenden auszusetzen oder zu stunden. Die SAGA wird aufgefordert, dies ihren studentischen Mieter*innen auch zu ermöglichen. Das entlastet auch einen möglichen Notfonds, wie unter 2. Vorgeschlagen.

4) Semesterbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag zur Rückmeldung zum Sommersemester wird den Studierenden erlassen.

5) HVV

Der HVV wird aufgefordert, das Semesterticket für das SoSe 2020 zu erlassen oder erheblich zu ermäßigen.

6) BAföG

Da im Einzelnen unterschiedlich und nicht nachprüfbar ist, welche Verzögerung im Studium und bei der Erbringung von Studienleistungen auf die Schließung der Hochschulen und die erschwerte soziale Situation zurückgeht, ist der BAföG-Bezug für alle Empfänger*innen als Ausgleich für das Sommersemester 2020 um ein Semester zu verlängern. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.

7) Aufenthaltstitel

Für alle Studierenden aus Nicht-EU-Staaten ist zu gewährleisten, dass das SoSe 2020 nicht in die 10 Jahre Höchstdauer des Aufenthalts zu Studienzwecken eingerechnet wird. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.

II. Studienorganisation

Die folgenden Forderungen richten sich an die Leitungen der Hochschulen, Fakultäten und Bibliotheken. Der politische Senat möge – wo erforderlich – die Umsetzung unterstützen. Es ist willen des Fakultätsrats, dass diese Forderung auch für diese Fakultät zur Geltung gebracht werden, sie sind jedoch mit dieser Willenserklärung noch nicht beschlossen. Inwieweit eine tatsächliche Umsetzung möglich sein wird, hängt auch von gesamtuniversitären Verständigungen, finanzieller und organisatorischer Rahmenbedingungen sowie der Sicherstellung der jeweiligen Rechtskonformität ab.

8) E-Learning

Online-Seminare können mit Einverständnis der jeweiligen Studierenden die Präsenzseminare ersetzen, sie dürfen dies aber nicht automatisch tun. Der Beschluss des BMBF zum BAföG ist diesbezüglich abzuändern. Lehrende und Studierende werden bei der Organisation von E-Learning durch die Hochschulen unterstützt.

9) Prüfungen

Aus dem Wegfall oder der Verschiebung von Prüfungen darf den Studierenden für den weiteren Studienverlauf kein Nachteil entstehen.

10) Fristen für Studienleistungen

Auch die Auswirkungen der sozialen und studienbezogenen Verunsicherung auf die jeweilige Studienplanung und -gestaltung lässt sich im Einzelfall nicht exakt bestimmen. Die Abgabefristen für Studienleistungen werden daher pauschal um ein Semester verlängert.

11) Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen für Studienkollegiaten werden genauso ausgeweitet wie diejenigen für Abiturienten.

12) Bibliotheken

Die Staatsbibliothek und die Hochschulbibliotheken werden gebeten, zu prüfen, inwieweit Ausleihmöglichkeit auch analoger Medien unter Einhaltung der Empfehlungen für „social distancing“ geschaffen werden können, damit Studierende auch in der Auszeit sich wissenschaftlich weiter entwickeln können.

13) Studienorientierung

Es sollte gegen Vereinzelung und Überforderung eine Begrüßung, Information und Orientierung der neuen Studierenden, besonders der internationalen Studierenden zum eigentlichen Semesterbeginn am 1.4. geben. Die Hochschulleitungen/Fakultätsleitungen sollen in Verständigung mit studentischen Vertreter*innen dafür adäquate Möglichkeiten unter Einhaltung der Empfehlungen für „social distancing“ schaffen.

Die angesprochenen Institutionen bitten wir, zügig auf diese Forderungen zu reagieren und gemeinsam mit den Studierendenschaften– z.B. über Öffentlichkeitsarbeit, soziale Medien, Rundmail und Aushänge in Hochschulen und Wohnheimen – möglichst viele Studierende über die Fortschritte in der Problemlösung zu unterrichten.

Für den Erlass der Modulabschlussprüfungen im Sommersemester 2020

01. April 2020 admin Keine Kommentare

In der Sitzung des Fakultätsausschuss für Lehre, Studium und Studienreform der Fakultät Erziehungswissenschaft am 25.03.2020 wurde auf Antrag der studentischen und der Mittelbau-Vertreter*innen folgender Antrag behandelt und mehrheitlich beschlossen:
Der Fakultätsausschuss für Lehre, Studium und Studienreform regt an, dass von Dekanat und Fakultätsrat beschlossen werden möge, die Modulabschlussprüfungen, die regulär mit den im Sommersemester 2020 angebotenen Veranstaltungen verbunden wären, zu erlassen.

Gleichzeitig möge dem Präsidium und den anderen Fakultäten empfohlen werden, ebenfalls eine solche Regelung zu beschließen.

Hilfsweise mögen alle Modulabschlussprüfungen im Sommersemester als unbenotete Prüfungen stattfinden.  

Begründung:
Wir beziehen uns mit diesem Antrag auf den Impuls, der jüngst von dem Offenen Brief, der für das Sommersemester ein „Nicht-Semester“ fordert, ausging, der am vergangenen Sonntag von mehreren Hundert Lehrenden unterzeichnet wurde (siehe unten).

Die aktuelle Ausnahmesituation, die u.a. mit der Schließung aller Bibliotheken und der Verkürzung der Vorlesungszeit einhergeht, stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten.

Der zusätzliche Umstand, dass viele Studierende ihre Jobs durch die Lockdown-Maßnahmen verloren haben, trägt ebenfalls zu einer angespannten sozialen Lage dar.

Um die zur Verfügung stehende Zeit im kommenden Sommersemester möglichst sinnvoll für das Ermöglichen gemeinsamer Bildungsprozesse zu nutzen, wäre es hilfreich, wenn die Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen, die mit Lehrveranstaltungen im Sommersemester verbunden sind, entfallen würden.

Zudem sind verschiedene Modulabschlussprüfungen aus dem Wintersemester 2019/2020 noch offen oder mussten aufgrund der Schließung der Universität auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Sie sollten nicht zur Doppelbelastung werden, sondern im Laufe des Sommersemesters nachgeholt werden können.

Offener Brief: „Das Sommersemester muss ein Nicht-Semester werden“

Die überaus dynamische und damit unwägbare, besorgniserregende Entwicklung der COVID-19-Pandemie betrifft uns alle, als Gesellschaft und als Individuen. Unser Alltag, auch und gerade die Arbeit als Forschende und Lehrende wird davon massiv tangiert – auf Weisen, die von niemandem zuverlässig eingeschätzt werden können, weder zeitlich noch qualitativ. Universitäten, Hochschulen und Akademien sind nun als (virtueller) Raum gefragt, in dem der Bildungs- und Forschungsauftrag weiterhin verfolgt wird, der Reflexion und Diskussion gestattet, einen Grad an Normalität herstellt sowie notwendige Ressourcen für Forschung und Lehre bereithält. Aber die Hochschulen müssen auf den überstürzten Takt der öffentlichen Entwicklungen und Maßnahmen mit Entschleunigung reagieren (können). Daher rufen wir dazu auf, das Sommersemester 2020 nicht als ‘business as usual’ laufen zu lassen.

Wenn wir als Lehrende konstruktiv und im Sinne der Studierenden agieren wollen, kann es nicht darum gehen, so schnell wie möglich den Status quo des herkömmlichen Lehr- und Prüfungssystems online wiederherzustellen. Wir meinen: Die Lehre im Sommersemester soll stattfinden, aber das Semester soll nicht formal zählen. Studierenden, die keine Studienleistungen erbringen können, dürfen keine Nachteile entstehen. Der erhöhte organisatorische und kommunikative Aufwand für alle Beteiligten muss unbedingt berücksichtigt werden. Im Besonderen gilt:

•    Weder Lehrende noch Studierende sind in den meisten Fällen mit den Methoden und Tools des E-Learning hinreichend vertraut. Präsenzlehre lässt sich nicht umstandslos ins Internet verlagern. Je nach Disziplin, Thema, Lernzielen gestaltet sich die Online-Lehre spezifisch. Pauschale Lösungen gibt es nicht. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand für Lehrende und Verwaltung.
•    Lehrende, Studierende und Verwaltung bzw. zentrale Dienste (auch EDV!) stehen vor der Herausforderung, Care-Tätigkeiten (Kinderbetreuung, Pflege, Homeschooling) in völlig neuem Umfang parallel zum Unialltag zu schultern.
•    Viele Studierende haben ihre Jobs verloren, auf die sie jedoch angewiesen sind. Alternativen (z.B. Erntehilfe, Fahrdienste, Supermarkt-Logistik) sind zeitaufwändig und schlecht bezahlt. Sie müssen zudem in kurzer Zeit neu organisiert werden.
•    Die technische Infrastruktur und die notwendigen Ressourcen sind vielfach weggebrochen. Universitäts- und weitere einschlägige Bibliotheken sind geschlossen, Computerpools unzugänglich, Laptopverleih durch die Rechenzentren nicht länger möglich, Internetzugang durch die Hochschulen (und im öffentlichen Raum) unmöglich oder stark eingeschränkt, Räumlichkeiten nicht betretbar. Von diesen Einschränkungen sind vor allem sozial schwache Studierende betroffen.
•    Schon jetzt sind technische Infrastrukturen überlastet, was sich etwa an Online-Plattformen für die Schule beobachten lässt (zB ‘Mebis’ in Bayern). Eine einwandfreie zuverlässige, auch justiziable Verwendung kann womöglich nicht garantiert werden.
•    Die Prüfungsleistungen aus dem Wintersemester waren größtenteils noch nicht abgeschlossen, als die Universitäten und Bibliotheken schlossen. Das Sommersemester sollte genutzt werden, um diese Arbeiten fertigzustellen.

Wir appellieren an die Universitäten, Hochschulen, Akademien und Ministerien, alle Studiengänge zu entlasten, nicht nur solche, die auf Laborzeiten angewiesen sind. Abgesehen von einer Anpassung von BaFöG- und Regelstudiumsauflagen muss ein klares Signal an Studierende und Lehrende gesendet werden, dass die Institutionen sich der außerordentlichen Situation voll bewusst sind. Das Sommersemester sollte deshalb mit deutlich veränderten Lehrformaten und unter Aussetzung strenger Deputatsberechnungen stattfinden. Zu denken wäre etwa an eine deutliche Reduktion für Lehrende auf Hochdeputatsstellen. Befristet beschäftigten Mitarbeiter*innen sollte nach dem Vorbild der Regelung, die die DFG für Doktorand*innen in Graduiertenkollegs getroffen hat, eine Verlängerung des Vertrages um mindestens ein Semester angeboten werden. Lehraufträge müssen aufrechterhalten werden, denn sie sind existenzsichernd. Als Lehrende und Forschende arbeiten wir nach Möglichkeit an diesen Lösungen mit.

Die solidarische Bewältigung der COVID-19-Pandemie hat oberste Priorität. Ein Semester kann warten.
(Quelle und Liste der Unterzeichner*innen: www.nichtsemester.de/cbxpetition/offener-brief/)