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Die soziale Lage der Studierenden – Beschluss des Fakultätsrates

02. April 2020 admin Keine Kommentare

Verfasser*innen des Antrags: Sinah Mielich, Till Petersen

Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft hat sich in seiner Sitzung am 18.03.2020 ausführlich verständig und mehrheitlich dafür gestimmt, die folgenden Forderungen, die sich an verschiedene Adressaten richten, zu unterstützen:

Lage der Studierenden sichern und verbessern

I. Soziales

Auch für die Studierenden erwächst aus der Einschränkung des öffentlichen Lebens und des Hochschulbetriebs eine soziale und studienbezogene Verunsicherung. Der Fakultätsrat der Fakultät für Erziehungswissenschaft ist besorgt um die zusätzlichen Belastungen der Studierenden in dieser Krise — gerade auch mit Blick auf sich möglicherweise daraus ergebenden langfristigen Folgen für die Studienfinanzierung auch in folgenden Semestern. Wir bitten daher die Hochschulen, das Studierendenwerk und die zuständigen Ministerien und Behörden, durch Beschlüsse und breite Information dieser Gefahr entgegenwirken. Mit den folgenden Forderungen wenden wir uns in erster Linie an den politischen Senat der Stadt Hamburg, der ggf. die Anliegen an die Verantwortlichen im Bund befürwortend weiterleiten möge.

1) Verdienstausfälle in den Hochschulen

Innerhalb der Hochschulen sind für Tutorien und studentische Beschäftigte aller Art die eingeplanten Entgelte zu zahlen, auch wenn die Tätigkeit unter den aktuellen Bedingungen nicht ausgeübt werden kann. In Bezug auf die OEn sollen die Fakultäten mit den OE-Teams angemessene Lösungen finden.

2) Verdienstausfälle außerhalb der Hochschulen

Studierende sind vielfach auf Minijobs und prekäre Beschäftigung außerhalb der Hochschulen angewiesen. Durch Schließungen von Gastronomie, Läden und die Absage von Kulturveranstaltungen sind ihre Einkünfte sofort reduziert oder entfallen ganz. Die Dauer dieses Zustandes ist ungewiss. Es ist für diese Studierenden ein staatlicher Notfonds einzurichten, der unbürokratisch und restriktionsfrei gestaltet und vom Studierendenwerk verwaltet werden könnte.

3) Mieten

Das Studierendenwerk wird aufgefordert, die Mieten in den Wohnheimen für das Sommersemester auf Antrag der Studierenden auszusetzen oder zu stunden. Die SAGA wird aufgefordert, dies ihren studentischen Mieter*innen auch zu ermöglichen. Das entlastet auch einen möglichen Notfonds, wie unter 2. Vorgeschlagen.

4) Semesterbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag zur Rückmeldung zum Sommersemester wird den Studierenden erlassen.

5) HVV

Der HVV wird aufgefordert, das Semesterticket für das SoSe 2020 zu erlassen oder erheblich zu ermäßigen.

6) BAföG

Da im Einzelnen unterschiedlich und nicht nachprüfbar ist, welche Verzögerung im Studium und bei der Erbringung von Studienleistungen auf die Schließung der Hochschulen und die erschwerte soziale Situation zurückgeht, ist der BAföG-Bezug für alle Empfänger*innen als Ausgleich für das Sommersemester 2020 um ein Semester zu verlängern. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.

7) Aufenthaltstitel

Für alle Studierenden aus Nicht-EU-Staaten ist zu gewährleisten, dass das SoSe 2020 nicht in die 10 Jahre Höchstdauer des Aufenthalts zu Studienzwecken eingerechnet wird. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.

II. Studienorganisation

Die folgenden Forderungen richten sich an die Leitungen der Hochschulen, Fakultäten und Bibliotheken. Der politische Senat möge – wo erforderlich – die Umsetzung unterstützen. Es ist willen des Fakultätsrats, dass diese Forderung auch für diese Fakultät zur Geltung gebracht werden, sie sind jedoch mit dieser Willenserklärung noch nicht beschlossen. Inwieweit eine tatsächliche Umsetzung möglich sein wird, hängt auch von gesamtuniversitären Verständigungen, finanzieller und organisatorischer Rahmenbedingungen sowie der Sicherstellung der jeweiligen Rechtskonformität ab.

8) E-Learning

Online-Seminare können mit Einverständnis der jeweiligen Studierenden die Präsenzseminare ersetzen, sie dürfen dies aber nicht automatisch tun. Der Beschluss des BMBF zum BAföG ist diesbezüglich abzuändern. Lehrende und Studierende werden bei der Organisation von E-Learning durch die Hochschulen unterstützt.

9) Prüfungen

Aus dem Wegfall oder der Verschiebung von Prüfungen darf den Studierenden für den weiteren Studienverlauf kein Nachteil entstehen.

10) Fristen für Studienleistungen

Auch die Auswirkungen der sozialen und studienbezogenen Verunsicherung auf die jeweilige Studienplanung und -gestaltung lässt sich im Einzelfall nicht exakt bestimmen. Die Abgabefristen für Studienleistungen werden daher pauschal um ein Semester verlängert.

11) Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen für Studienkollegiaten werden genauso ausgeweitet wie diejenigen für Abiturienten.

12) Bibliotheken

Die Staatsbibliothek und die Hochschulbibliotheken werden gebeten, zu prüfen, inwieweit Ausleihmöglichkeit auch analoger Medien unter Einhaltung der Empfehlungen für „social distancing“ geschaffen werden können, damit Studierende auch in der Auszeit sich wissenschaftlich weiter entwickeln können.

13) Studienorientierung

Es sollte gegen Vereinzelung und Überforderung eine Begrüßung, Information und Orientierung der neuen Studierenden, besonders der internationalen Studierenden zum eigentlichen Semesterbeginn am 1.4. geben. Die Hochschulleitungen/Fakultätsleitungen sollen in Verständigung mit studentischen Vertreter*innen dafür adäquate Möglichkeiten unter Einhaltung der Empfehlungen für „social distancing“ schaffen.

Die angesprochenen Institutionen bitten wir, zügig auf diese Forderungen zu reagieren und gemeinsam mit den Studierendenschaften– z.B. über Öffentlichkeitsarbeit, soziale Medien, Rundmail und Aushänge in Hochschulen und Wohnheimen – möglichst viele Studierende über die Fortschritte in der Problemlösung zu unterrichten.

Für den Erlass der Modulabschlussprüfungen im Sommersemester 2020

01. April 2020 admin Keine Kommentare

In der Sitzung des Fakultätsausschuss für Lehre, Studium und Studienreform der Fakultät Erziehungswissenschaft am 25.03.2020 wurde auf Antrag der studentischen und der Mittelbau-Vertreter*innen folgender Antrag behandelt und mehrheitlich beschlossen:
Der Fakultätsausschuss für Lehre, Studium und Studienreform regt an, dass von Dekanat und Fakultätsrat beschlossen werden möge, die Modulabschlussprüfungen, die regulär mit den im Sommersemester 2020 angebotenen Veranstaltungen verbunden wären, zu erlassen.

Gleichzeitig möge dem Präsidium und den anderen Fakultäten empfohlen werden, ebenfalls eine solche Regelung zu beschließen.

Hilfsweise mögen alle Modulabschlussprüfungen im Sommersemester als unbenotete Prüfungen stattfinden.  

Begründung:
Wir beziehen uns mit diesem Antrag auf den Impuls, der jüngst von dem Offenen Brief, der für das Sommersemester ein „Nicht-Semester“ fordert, ausging, der am vergangenen Sonntag von mehreren Hundert Lehrenden unterzeichnet wurde (siehe unten).

Die aktuelle Ausnahmesituation, die u.a. mit der Schließung aller Bibliotheken und der Verkürzung der Vorlesungszeit einhergeht, stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten.

Der zusätzliche Umstand, dass viele Studierende ihre Jobs durch die Lockdown-Maßnahmen verloren haben, trägt ebenfalls zu einer angespannten sozialen Lage dar.

Um die zur Verfügung stehende Zeit im kommenden Sommersemester möglichst sinnvoll für das Ermöglichen gemeinsamer Bildungsprozesse zu nutzen, wäre es hilfreich, wenn die Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen, die mit Lehrveranstaltungen im Sommersemester verbunden sind, entfallen würden.

Zudem sind verschiedene Modulabschlussprüfungen aus dem Wintersemester 2019/2020 noch offen oder mussten aufgrund der Schließung der Universität auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Sie sollten nicht zur Doppelbelastung werden, sondern im Laufe des Sommersemesters nachgeholt werden können.

Offener Brief: „Das Sommersemester muss ein Nicht-Semester werden“

Die überaus dynamische und damit unwägbare, besorgniserregende Entwicklung der COVID-19-Pandemie betrifft uns alle, als Gesellschaft und als Individuen. Unser Alltag, auch und gerade die Arbeit als Forschende und Lehrende wird davon massiv tangiert – auf Weisen, die von niemandem zuverlässig eingeschätzt werden können, weder zeitlich noch qualitativ. Universitäten, Hochschulen und Akademien sind nun als (virtueller) Raum gefragt, in dem der Bildungs- und Forschungsauftrag weiterhin verfolgt wird, der Reflexion und Diskussion gestattet, einen Grad an Normalität herstellt sowie notwendige Ressourcen für Forschung und Lehre bereithält. Aber die Hochschulen müssen auf den überstürzten Takt der öffentlichen Entwicklungen und Maßnahmen mit Entschleunigung reagieren (können). Daher rufen wir dazu auf, das Sommersemester 2020 nicht als ‘business as usual’ laufen zu lassen.

Wenn wir als Lehrende konstruktiv und im Sinne der Studierenden agieren wollen, kann es nicht darum gehen, so schnell wie möglich den Status quo des herkömmlichen Lehr- und Prüfungssystems online wiederherzustellen. Wir meinen: Die Lehre im Sommersemester soll stattfinden, aber das Semester soll nicht formal zählen. Studierenden, die keine Studienleistungen erbringen können, dürfen keine Nachteile entstehen. Der erhöhte organisatorische und kommunikative Aufwand für alle Beteiligten muss unbedingt berücksichtigt werden. Im Besonderen gilt:

•    Weder Lehrende noch Studierende sind in den meisten Fällen mit den Methoden und Tools des E-Learning hinreichend vertraut. Präsenzlehre lässt sich nicht umstandslos ins Internet verlagern. Je nach Disziplin, Thema, Lernzielen gestaltet sich die Online-Lehre spezifisch. Pauschale Lösungen gibt es nicht. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand für Lehrende und Verwaltung.
•    Lehrende, Studierende und Verwaltung bzw. zentrale Dienste (auch EDV!) stehen vor der Herausforderung, Care-Tätigkeiten (Kinderbetreuung, Pflege, Homeschooling) in völlig neuem Umfang parallel zum Unialltag zu schultern.
•    Viele Studierende haben ihre Jobs verloren, auf die sie jedoch angewiesen sind. Alternativen (z.B. Erntehilfe, Fahrdienste, Supermarkt-Logistik) sind zeitaufwändig und schlecht bezahlt. Sie müssen zudem in kurzer Zeit neu organisiert werden.
•    Die technische Infrastruktur und die notwendigen Ressourcen sind vielfach weggebrochen. Universitäts- und weitere einschlägige Bibliotheken sind geschlossen, Computerpools unzugänglich, Laptopverleih durch die Rechenzentren nicht länger möglich, Internetzugang durch die Hochschulen (und im öffentlichen Raum) unmöglich oder stark eingeschränkt, Räumlichkeiten nicht betretbar. Von diesen Einschränkungen sind vor allem sozial schwache Studierende betroffen.
•    Schon jetzt sind technische Infrastrukturen überlastet, was sich etwa an Online-Plattformen für die Schule beobachten lässt (zB ‘Mebis’ in Bayern). Eine einwandfreie zuverlässige, auch justiziable Verwendung kann womöglich nicht garantiert werden.
•    Die Prüfungsleistungen aus dem Wintersemester waren größtenteils noch nicht abgeschlossen, als die Universitäten und Bibliotheken schlossen. Das Sommersemester sollte genutzt werden, um diese Arbeiten fertigzustellen.

Wir appellieren an die Universitäten, Hochschulen, Akademien und Ministerien, alle Studiengänge zu entlasten, nicht nur solche, die auf Laborzeiten angewiesen sind. Abgesehen von einer Anpassung von BaFöG- und Regelstudiumsauflagen muss ein klares Signal an Studierende und Lehrende gesendet werden, dass die Institutionen sich der außerordentlichen Situation voll bewusst sind. Das Sommersemester sollte deshalb mit deutlich veränderten Lehrformaten und unter Aussetzung strenger Deputatsberechnungen stattfinden. Zu denken wäre etwa an eine deutliche Reduktion für Lehrende auf Hochdeputatsstellen. Befristet beschäftigten Mitarbeiter*innen sollte nach dem Vorbild der Regelung, die die DFG für Doktorand*innen in Graduiertenkollegs getroffen hat, eine Verlängerung des Vertrages um mindestens ein Semester angeboten werden. Lehraufträge müssen aufrechterhalten werden, denn sie sind existenzsichernd. Als Lehrende und Forschende arbeiten wir nach Möglichkeit an diesen Lösungen mit.

Die solidarische Bewältigung der COVID-19-Pandemie hat oberste Priorität. Ein Semester kann warten.
(Quelle und Liste der Unterzeichner*innen: www.nichtsemester.de/cbxpetition/offener-brief/)

Fakultätsrat befürwortet Sitzungsentgelt für studentische Mitglieder in ständigen Uni-Ausschüssen

18. April 2012 admin Keine Kommentare

Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Fakultätsrat EPB einen Antrag von Mitgliedern des FSR einstimmig beschlossen, mit dem dem Uni-Präsidium empfohlen wird, die Zahlung eines Sitzungsentgelts nicht nur für die studentischen Mitglieder in Fakultätsräten und im Akademischen Senat, sondern auch für studentische Mitglieder von ständigen Uni-Ausschüssen vorzusehen.
Das aktuell vorgesehene Sitzungsentgelt liegt bei 10€, was für mehrstündige Gremiensitzungen, die zum Teil wiederum mehrstündige Vorbereitung erfordern, nur als symbolische Geste verstanden werden kann. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs der entsprechenden Verfügung auf weitere Ausschüsse und Gremien wäre nichtsdestotrotz sehr begrüßenswert.

Hier der vollständige Text des Antrags:

Antrag an den Fakultätsrat EPB zur Abschaffung der zeitlichen Fristen in den Prüfungsordnungen angenommen

16. November 2011 admin Keine Kommentare

Wir haben heute mit dem FSR Bewegungswissenschaft einen Antrag zum Thema „Fristen“ in den Fakultätsrat EPB eingebracht. Er wurde vom Fakultätsrat als Richtungsbeschluss bei drei Enthaltungen mit 13 Ja-Stimmen angenommen. Es wird jetzt angestrebt, in Abstimmung mit anderen damit befassten Gremien – wie beantragt – im Januar konkrete Änderungsbeschlüsse an den Prüfungsordnungen abzustimmen. Diese Änderungen sollen zum kommenden Wintersemester in Kraft treten.

Hier der Antrag:

Antrag an den Fakultätsrat der Fakultät für EPB – Fristen“

Der Fakultätsrat möge befassen, beraten und beschließen:

Die formalen Vorgaben für die von der Fakultät zu verantwortenden Studiengänge werden so geändert, dass sämtliche zeitlichen Fristen für das Ablegen von Prüfungen und für das Absolvieren von Modulen oder einzelnen Lehrveranstaltungen abgeschafft werden.

Stattdessen sollen die Prüfungen lediglich durch die Regelungen des HmbHG begrenzt sein, in der Weise, dass für eine Prüfung drei Versuche zur Verfügung stehen. (Vgl. § 65 HmbHG)

(1) 1) Zwischen- und Abschlussprüfungen können zweimal, andere Prüfungen bis zu zweimal wiederholt werden. 2) Die Abschlussarbeit kann einmal, nur in begründeten Ausnahmefällen ein zweites Mal wiederholt werden.

Dies bedeutet:

  • für die Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge (Bachelor of Arts) der Fakultät:
    • Ändern der Überschrift von § 10 in: „Anzahl der Modulprüfungen“ (streichen von „Fristen und“)
    • Streichen der Sätze 6-7 § 10 Abs.1 („Die Fachspezifischen Bestimmungen können vorsehen, dass der erste Prüfungstermin als Prüfungsversuch wahrgenommen werden muss. Nehmen die Studierenden diesen Prüfungsversuch aus Gründen, die sie zu vertreten haben, nicht wahr, gilt dieser Prüfungsversuch gemäß § 16 Absatz 1 als nicht bestanden. Darüber hinaus haben sie keinen Anspruch auf die Teilnahme am zweiten Prüfungstermin.“)
    • Komplettes Streichen der Absätze 2 und 3 des § 10.
    • Einfügen eines neuen Absatzes 5 in § 4:„Die FSB können Referenzsemester für Module angeben. Referenzsemester sind eine Empfehlung, zu welchem Zeitpunkt im Studium das entsprechende Modul begonnen werden sollte.“
  • Die FSB sind entsprechend zu ändern.
  • Der Ausschuss für Studium, Lehre und Studienreform und die Studiengangsleitungen sind aufgefordert, dem Fakultätsrat bis zur Sitzung im Januar Beschlussvorlagen für entsprechend geänderte Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen vorzulegen.

    Begründung:

    Wir müssen mal zu Potte kommen.

Der Fakultätsrat EPB beschließt: Gebührenfreiheit sofort!

11. Mai 2011 admin Keine Kommentare

Der Fakultätsrat der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft hat auf seiner heutigen Sitzung folgenden Antrag der studentischen Vertreter_innen einstimmig verabschiedet:

GEBÜHRENFREIHEIT SOFORT!

Der Fakultätsrat EPB fordert die Hamburger Bürgerschaft auf, sofort sämtliche Studiengebühren aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz zu streichen.

Studiengebühren sind ein in die Hochschulen geworfener Sprengsatz, weil notwendige Arbeiten und Stellen auf Kosten der Studierenden finanziert werden. Studiengebühren müssen deshalb umgehend und vollständig durch staatliche Mittel ersetzt werden.

Die Gebührenfreiheit des Studiums ist notwendig, um

– die soziale Öffnung der Hochschulen zu realisieren:
Weiterhin werden Studierwillige durch die Studiengebühren vom Studium abgehalten und Studierende brechen wegen der Studiengebühren ihr Studium ab.

– Studium, Lehre und Forschung in gesellschaftlicher Verantwortung zu konstituieren:
Ohne die soziale Belastung der Gebührenzahlungen kommt wieder mehr Zeit und Muße ins Studium. Ohne die gebührenvermittelte Ideologie, Bildung müsse sich rentieren, kann der Beitrag der Wissenschaften zu einer „friedlichen und menschenwürdigen Welt“ (Leitbild der Universität Hamburg) neu entwickelt werden. Die öffentliche, bedarfsdeckende Finanzierung der Wissenschaft bildet eine Einheit mit ihrer Allgemeinwohl-Verpflichtung.

– die demokratische Mitgliederuniversität zu stärken:
Studiengebühren reduzieren Studierende zu Kunden und die Hochschulen zu Dienstleistern. Dem gegenüber gilt das Erfordernis der Entwicklung von Universität und Wissenschaft im partnerschaftlichen Miteinander gleichberechtigten Mitglieder Z.B. gelingt die notwendige und derzeit angestrebte Reform der Bachelor/Master-Studiengänge nur unter breiter Beteiligung der Universitätsmitglieder aller Gruppen. Die Gebührenfreiheit schafft dafür Bedingungen.

All dies ist sofort erforderlich und nicht erst in einem Jahr. Daher müssen alle Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft werden.

Info-Veranstaltung: „Studienreform – Es bewegt sich was!“ (Mi. 20.04. / 18:00 Uhr)

19. April 2011 admin Keine Kommentare

Studienreform – Es bewegt sich was!
Einladung zur Info- und Diskussionsveranstaltung zum Stand der Studienreform an der Fakultät EPB
Mi. 20.04.2011 – 18 Uhr, im Subkultur Paranoia / VMP 8 (Raum K57)

Der Bologna-Prozess und die Umstrukturierung der Studiengänge hin zu Bachelor- und Master-Studiengängen war in den vergangenen Jahren Gegenstand vielfältiger Proteste. An unserer Fakultät war daraus im vergangenen Jahr u.a. die Konferenz „Schöne neue Bildung?“ hervorgegangen, auf der eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status Quo stattfand und die Notwendigkeit einer radikalen Reform des Bachelor- Master-Systems festgestellt wurde.

Der Fakultätsrat hat die Aufgabe, diese radikale Reform voranzutreiben, im Juli vergangenen Jahres dem Fakultäts-Ausschuss für Studium, Lehre und Studienreform übertragen, der sich im Januar 2011 konstituierte. In diesem Ausschuss sind auch Studierende aus den Fachschaftsräten aktiv. Anfang des Jahres wurde die Dringlichkeit einer grundlegenden Reform erneut von über 1.500 Studierenden der Fakultät EPB, die die Petition an den Fakultätsrat „Master-Plätze für alle“ unterzeichnet hatten, zum Ausdruck gebracht.
Themen, an denen im Rahmen des Ausschusses bisher gearbeitet wurde und noch gearbeitet wird, sind u.a. die Flexibilisierung der starren Modulstruktur und die Beendigung der Gängelung der Studierenden durch das euphemistisch ‚Studien-InformationsNetz‘ genannte Campus Management System STiNE.

Ein zentrales Ziel unserer Arbeit im Ausschuss, das einen Angriff auf die Grundkonzeption des bestehenden Bachelor-Master-Systems darstellt, ist die Einführung des Master als Regelabschluss mit der Möglichkeit eines bachelor-qualifizierten Studienabbruchs bzw. Studienfachwechsels (z.B. um einen anderen Master zu studieren). Die Sinnlosigkeit eines zwangsweise in Bachelor- und Master-Studium geteilten Studiengangs wird unseres Erachtens bei den Lehramts-Studiengängen besonders deutlich, da die Zulassung zum Referendariat – sinnvollerweise – einen Master-Abschluss erfordert. Aus unserer Sicht läge daher die Abschaffung der künstlichen Trennung in Bachelor- und Master-Teil des Studiengangs in diesen Studiengängen besonders nahe.

Wir möchten gerne von unserer Arbeit im Ausschuss berichten, allen Interessierten vorstellen, was bezüglich der Studienreform bisher erreicht werden konnte und woran wir bzw. der Ausschuss derzeit arbeitet. Außerdem möchten wir mit euch erörtern, was für konkrete Punkte und Anliegen für euch bei der Reform der Reform wichtig sind und wie wir diese Ziele gemeinsam erreichen wollen.

Petition an den Fakultätsrat EPB: „Master-Plätze für alle!“

10. Januar 2011 admin Keine Kommentare

„Master-Plätze für alle!“, so heißt eine Petition, die wir an den Fakultätsrat EPB richten wollen und für die seit heute Unterschriften gesammelt werden. Heute, am Abend des 10.01., sind bereits über 250 Unterschriften zusammengekommen.

Mit der Petition sollen die bereits seit Längerem im Raum stehenden Forderungen in Bezug auf eine zügige „Reform der Studien-‚reform'“ – Abschaffung der Übergangsquote, zwischen Bachelor und Master; Ermöglichung einer größeren Wahlfreiheit und Flexibilität im Studium; eine erhebliche Reduzierung der benoteten Prüfungen und die Rückkehr zum Semesterrhythmus – erneut unterstrichen werden.

–> zum Text der Petition

Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät EPB zum Umgang mit den Kürzungsvorhaben des Senats und zum Umgang mit der Stellungnahme zur HmbHG-Novelle

17. November 2010 admin Ein Kommentar

Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät EPB zum Umgang mit den Kürzungsvorhaben:

Einstimmig beschlossen am 17.11.2010

Der Fakultätsrat fordert das Präsidium auf, den Einstellungsstopp zurückzunehmen.

Der Fakultätsrat spricht sich dafür aus, dass noch nicht beschlossene Kürzungsvorhaben nicht vorauseilend antizipiert werden, sondern die Hochschulmitglieder gemeinsam dafür arbeiten, dass die angekündigten weiteren Kürzungen nicht eintreten und das strukturelle Defizit behoben wird. Insbesondere die Übertragung der Zinszahlung für Studiengebührenstundung an die Uni ist eine Belastung, die über die Jahre kontinuierlich weiter wachsen wird und deshalb nicht akzeptiert werden darf

Der Fakultätsrat schlägt deshalb vor, im Januar einen universitätsweiten Aktionsvormittag gegen die Kürzungspolitik durchzuführen, an dem sich vertieft über die Kürzungspolitik und eine Ausweitung der Proteste verständigt wird.

Der Fakultätsrat ruft die Mitglieder der Fakultät zur Teilnahme an der von der studentischen Vollversammlung beschlossenen Demonstration am 16. Dezember auf. Er fordert die Lehrenden und Studierenden auf, alle Lehrveranstaltungen zum Zeitpunkt der Demonstration auf diese zu verlegen.

Der Fakultätsrat ruft die Fakultätsräte der anderen Fakultäten auf, sich diesem Beschluss anzuschließen.

Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät EPB zum Umgang mit der Stellungnahme zur HmbHG-Novelle:

Einstimmig beschlossen am 17.11.2010

Der Fakultätsrat stellt fest, dass die enge Frist für eine Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des HmbHG den im Gesetzentwurf selber vorgesehenen Beteiligungs- und Transparenzgrundsätzen widerspricht.

Der Fakultätsrat behält sich daher vor, seine Stellungnahme erst nach seiner Sitzung am 15. Dezember abzugeben und fordert die politisch Verantwortlichen auf, den Zeitplan des Beteiligungsverfahrens so zu ändern, dass allen zur Beteiligung vorgesehenen Akteuren eine demokratische Meinungsbildung möglich ist.

Der Fakultätsrat der Fakultät EPB fordert die anderen Fakultäten auf, sich diesem Beschluss entsprechend ihrer Sitzungsplanung anzuschließen.

Dokumentiert: Antrag an den Fakultätsrat „Für eine Reform, die den Namen verdient“

06. Oktober 2010 admin Keine Kommentare

Für eine Reform, die den Namen verdient

Antrag an den Fakultätsrat EPB (Juli 2010), (download Antrag als PDF)

Der Fakultätsrat beauftragt das Dekanat damit, sich gegenüber dem Präsidium und dem Akademischen Senat für die Verwirklichung folgender Ziele einzusetzen:

  • Ein Ausbau der finanziellen und materiellen Ressourcen.
  • Veränderung des Curricularen Normwerts (CNW) bzw. Curricularwerts (CW) mit dem Ziel, ein besseres Betreuungsverhältnis herzustellen.
  • Jedem muss die Möglichkeit offen stehen, ohne neue Bewerbung den Studiengang weiterführend zu studieren (keine Übergangsquote).

Der Fakultätsrat beschließt folgende Änderungen in der Organisation von Studium und Lehre:

  • Die Wiedereinführung eines Gremientages / -nachmittages.
  • Eine Rückkehr im Lehrangebot gegenüber dem Jahresrhythmus zum Semesterrhythmus.
  • Dies beinhaltet auch die Möglichkeit sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester ein Studium zu beginnen.

Der Fakultätsrat beabsichtigt folgende Änderungen der Studienordnungen und beauftragt die zuständigen Ausschüsse damit, entsprechende  Beschlussvorlagen zu formulieren. Der Fakultätsrat wird sich gegenüber dem Akademischen Senat und dem Präsidium dafür einsetzen, diese Grundsätze der Änderungen der Studienordnungen auf die Gesamt-Universität zu verallgemeinern.

  • Die Regelstudienzeit muss von einer Normgröße für das Studierverhalten zu einer Normgröße des Studienangebots werden, was eine Exmatrikulation aufgrund der Studiendauer ausschließt.
  • Erhebliche Reduzierung der Zahl benoteter Prüfungen (insbesondere in der Studienanfangsphase)
  • Erhebliche Reduzierung der abschlussrelevanten benoteten Prüfungen insbesondere in der aufbauenden Studienphase
  • Ermöglichung einer größeren Wahlfreiheit und Flexibilität im Studium
  • Abschaffung der Anwesenheitspflicht
  • Gestaltung der Studieneingangsphase als inhaltliche Orientierungsphase gegenüber ABK als Berufsqualifizierungsphase

Zur weiteren Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Bachelor-Master-Studium hält es der Fakultätsrat für notwendig:

  • einen Prozess zu institutionalisieren, der der kritischen und problembezogenen Auseinandersetzung mit STiNE / Verwaltungsabläufen unter Einbezug aller Statusgruppen und Verantwortlichen dient
  • bspw. durch eine einmal im Semester stattfindende Konferenz / Arbeitstagung /
  • Vollversammlung
  • Zeit und Raum zu schaffen für eine regelmäßige fakultätsöffentliche Bestandsaufnahme und Reflexion des Anspruchs eines wissenschaftlichen Studiums, besonders in Bezug auf die Frage, was das für die Lehre und Studium bedeutet. (In diesem Rahmen sollte sich auch der im Ergebnispapier der Konferenz festgehaltenen offenen Fragen angenommen werden.)

Dies kann ermöglicht werden durch:

  • eine einmal im Semester stattfindende Konferenz / Arbeitstagung / Vollversammlung
  • ein spezielles Seminarangebot
  • einmal im Monat stattfindende Diskussionsrunden
  • eine Stärkung der inhaltlichen – im Gegensatz zur formalen – Konturierung des Studiums zu verfolgen, die im Prozess ständig weiter entwickelt wird.

ANLAGE
Ergebnispapier der Abschlussveranstaltung der Konferenz „Schöne neue Bildung? – Konferenz zur kritischen Reflexion der gegenwärtigen Hochschulgestaltung und zur Entwicklung emanzipatorischer Alternativen“ vom 18.06.2010.

—————————

Der Antrag wurde auf die August-Sitzung des Fakultätsrats vertagt und dort am 18.08. behandelt. Im Anschluss an die Diskussion der Beschlussvorlage wurde auf Anregung des Dekans Herrn Schuck die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, „die sich der Grundprinzipien der Bologna-Beschlüsse und deren Umsetzung prüfend annehmen soll. Da dieses Thema im Fakultätsausschuss für Studium, Lehre und Studienreform anzusiedeln ist, wird eine Sitzung zeitnah erforderlich sein.“ (aus dem Protokoll der Sitzung)

Ende September gab es ein erstes Treffen dieser Arbeitsgruppe zusammen mit dem Fakultätsausschuss. Sie steht Interessierten offen. Wer Interesse hat, kann sich gerne an den FSR wenden.  Das nächste Treffen wird im Laufe des Oktober stattfinden. Wir werden über Ergebnisse berichten.

Konferenz „Schöne neue Bildung?“ vom 16. – 18.06.2010 – KVV mit Vorbereitungsseminaren online

11. März 2010 admin Keine Kommentare

im SoSe 2009 wurde auf Antrag von Studierenden vom Fakultätsrat EPB die Ausrichtung einer Konferenz zur kritischen Auswertung des Bachelor-Master-Systems beschlossen, auf der auch „die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Ausstiegs aus dem Bachelor- bzw. Mastersystem“ diskutiert werden sollen.

Diese soll im Sommersemester vom 16. – 18. Juni unter dem Titel „Schöne neue Bildung? – Konferenz zur kritischen Reflexion der gegenwärtigen Hochschulgestaltung und zur Entwicklung emanzipatorischer Alternativen“ stattfinden.

Die drei Konferenz-Tage werden jeweils unter Oberthemen stehen, nämlich „Kritische Reflexion“ (Mittwoch), „Alternative Entwicklungen“ (Donnerstag) und „Schlussfolgerungen“ (Freitag). Es wird derzeit von der Vorbereitungsgruppe, die sich aus Studierenden, Professor_innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen zusammensetzt, ein vielfältiges Programm aus Vorträgen externer und interner Referent_innen, Workshops und Diskussionen geplant. Als Vorbereitung und Möglichkeit zur Auseinandersetzung sind verschiedene Seminare im kommenden Semester thematisch umgestaltet worden und widmen sich inhaltlich dem Thema der Konferenz. Eine Übersicht findet sich hier: Seminar-Übersicht Sommersemester 2010

    Kontakt zur Konferenz-Orga gibt es über die Adresse ba-konferenz[at]uni-hamburg.de und weitere Informationen über den bzw. im EduCommsy-Projektraum „Kritische Bachelor-Konferenz“.

    Im Wintersemester war bereits eine kleine Konferenz organisiert worden, die am 25. Januar im Foyer von VMP8 stattfand. In ihr sollten die Probleme und Grenzen der gegenwärtigen Lehr- und Studiensituation thematisiert werden. Mitschnitte der Redebeiträge finden sich hier. Mit der Konferenz im Juni soll u.a. daran angeknüpft werden.

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