Antwort des HHer Senats auf Kleine Anfrage der SPD zum Auslaufen der „alten“ Studiengänge
Interessant für alle Studierenden in den „alten“ Studiengängen (Diplom, Magister, Staatsexamen) – derzeit noch immer über 7.500 der Uni-Studierenden – dürfte die Antwort des Hamburger Senats auf diese Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp-Sebastian Kühn (SPD) zu ihrem „Auslaufen“ vom 19.08.10 sein.
In den Semesterunterlagen, die mit der Rückmeldung zum Wintersemester verschickt wurden, schreibt die Uni-Verwaltung, man möge sich – sofern man in einem Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengang (Staatsexamen) eingeschrieben ist – „unbedingt über den für Ihren Studiengang festgelegten Endtermin“ informieren.
Das klingt nach „Alles muss raus“ und soll wohl auch den Eindruck erwecken, für Studierende in den nicht durch Ba/Ma deformierten Studiengängen würde irgendwann endgültig die Klappe fallen.
Das ist jedoch irreführend. Durch die Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion an den Senat, erfahren wir Folgendes:
Frage: Bis wann müssen sich diese Studierenden spätenstens zu den Abschlußprüfungen angemeldet haben?
Antwort des Senats: Für die Prüfungsansprüche im Rahmen der auslaufenden Studiengängen besteht keine zeitliche Einschränkung.
Frage: Ist sichergestellt, dass bis dahin die notwendigen Veranstaltungen in dem notwendigen Umfang angeboten werden, damit die betroffenen Studierenden noch alle notwendigen Scheine machen können?
Antwort des Senats: Ja. Die Studierenden nehmen an den äquivalenten Lehrveranstaltungen der Bachelor- und Masterstudiengänge teil.
Frage: Ist sichergestellt, dass die benötigte Prüfungskapazität bei den Lehrenden zur Verfügung steht, um die anstehende Welle der Abschlussprüfungen zu bewältigen?
Antwort des Senats: Ja. Vor dem Hintergrund, dass die Abschlussprüfungen auch noch nach den Auslaufterminen für die einzelnen Studiengänge absolviert werden können und die Studierenden auf verschiedene Fachsemester verteilt sind, ist von einer gleichmäßigen Verteilung der noch ausstehenden Prüfungen auszugehen.
Es gibt von daher keinen Grund, (sich) Druck zum zügigen Studienabschluss (-oder Abbruch) zu machen.
–> Download Kleine Anfrage + Antwort (PDF, 8 MB)
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