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Mitschnitt der Diskussion „Schuldenbremse – Gebot oder Verbot der Vernunft?“ (29.10.2011)

16. November 2011 admin Keine Kommentare

Am 29.10.2011 diskutierten auf Einladung der Fachschaftsrätekonferenz Prof. Dr. Karl-Werner Hansmann und Dr. Rainer Volkmann im Hauptgebäude der Uni zum Thema „Schuldenbremse – Gebot oder Verbot der Vernunft?“.

Karl-Werner Hansmann ist emeritierter Professor für Industriebetriebslehre, war Vize-Präsident der Uni Hamburg und kommentiert erhellend ökonomische Entwicklungen und Zusammenhänge im Hamburger Abendblatt. Rainer Volkmann ist Wissenschaftler am Department für Wirtschaft und Politik der Uni Hamburg (ehm. HWP) und Mitglied in der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, die jährlich das kritische „Memorandum“ zur wirtschaftlichen Entwicklung herausgibt.

Hier der Video-Mitschnitt der Veranstaltung zum Download: Download

„Schuldenbremse“ – Gebot oder Verbot der Vernunft?

„Man wagt uns zu sagen, der Staat könne die Kosten dieser sozialen Errungenschaften nicht mehr tragen. Aber wie kann heute das Geld fehlen, da doch die Produktion seit der Befreiung beträchtlich gewachsen ist, während Europa damals in Trümmern lag? Das ist nur möglich, weil die von der Résistance bekämpfte Macht des Geldes niemals so groß, so anmaßend und egoistisch war wie heute und bis in die höchsten Ränge des Staates hinein über eigene Diener verfügt.“
Stéphane Hessel, „Empört Euch!“, nach: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. Januar 2011.

In Jahrzehnten der rücksichtslosen Gewinnsteigerung wurde die soziale Ungleichheit gesellschaftlich erheblich verschärft. Die öffentlichen Kassen sind überstrapaziert. Die meisten Menschen sind es ebenfalls.
Für eine Erholung der Gesellschaft scheint eine Abkehr von der ewigen „Haushaltskonsolidierung“ erforderlich. Sie müßte der erweiterten Wiederherstellung sozialer Errungenschaften dienen. Aber der Hamburger Senat hat statt dessen jede Ausgabensteigerung für Bildung, Wissenschaft, Soziales und Kultur auf jährlich 0,88 Prozent des vorherigen Haushaltes begrenzt. Weil diese „Steigerung“ unterhalb der durchschnittlichen Preissteigerungsrate liegt, wird in allen Bereichen weiterhin real gekürzt.
Dies geschieht mit Verweis auf die „Schuldenbremse“. Sie ist seit 2009 im Grundgesetz verankert und besagt, daß der Bund ab 2016 nur noch maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) an strukturellen Schulden aufnehmen darf. Für die Bundesländer gilt ab dem Jahr 2020 sogar ein Schulden-Verbot.
Dies diene dem Abbau der Staatsschulden. Die Befürworter der Schuldenbremse argumentieren, daß die Staatsschulden eine horrende Belastung künftiger Generationen seien. Ihnen wird entgegnet, daß diesen Schulden auch Vermögen der Allgemeinheit gegenüber stehe. Investitionssenkungen bei Bildung, Sozialem und Kultur seien die eigentliche Belastung der Bevölkerung – und zwar in Gegenwart und Zukunft.

Was ist nun aber wahr?
Gefährden die Staatsschulden eine humane gesellschaftliche Entwicklung?
Oder steht gerade das Schuldenverbot dem Allgemeinwohl entgegen?
Kann die Universität ihre gesellschaftlichen Verbesserungsaufgaben trotz Schuldenbremse hinreichend erfüllen?
Gibt es sinnvolle Alternativen zur Schuldenbremse bzw. zu ihrer aktuellen Ausgestaltung?

Wir laden alle ein, diese und weitere Fragen zu diesem Thema zu diskutieren!

–> Flugblatt: html, pdf

Antwort des HHer Senats auf Kleine Anfrage der SPD zum Auslaufen der „alten“ Studiengänge

08. Oktober 2010 admin Keine Kommentare

Interessant für alle Studierenden in den „alten“ Studiengängen (Diplom, Magister, Staatsexamen) – derzeit noch immer über 7.500 der Uni-Studierenden – dürfte die Antwort des Hamburger Senats auf diese Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp-Sebastian Kühn (SPD) zu ihrem „Auslaufen“ vom 19.08.10 sein.

In den Semesterunterlagen, die mit der Rückmeldung zum Wintersemester verschickt wurden, schreibt die Uni-Verwaltung, man möge sich – sofern man in einem Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengang (Staatsexamen)  eingeschrieben ist – „unbedingt über den für Ihren Studiengang festgelegten Endtermin“ informieren.

Das klingt nach „Alles muss raus“ und soll wohl auch den Eindruck erwecken, für Studierende in den nicht durch Ba/Ma deformierten Studiengängen würde irgendwann endgültig die Klappe fallen.
Das ist jedoch irreführend. Durch die Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion an den Senat, erfahren wir Folgendes:

Frage: Bis wann müssen sich diese Studierenden spätenstens zu den Abschlußprüfungen angemeldet haben?
Antwort des Senats: Für die Prüfungsansprüche im Rahmen der auslaufenden Studiengängen besteht keine zeitliche Einschränkung.

Frage: Ist sichergestellt, dass bis dahin die notwendigen Veranstaltungen in dem notwendigen Umfang angeboten werden, damit die betroffenen Studierenden noch alle notwendigen Scheine machen können?
Antwort des Senats: Ja. Die Studierenden nehmen an den äquivalenten Lehrveranstaltungen der Bachelor- und Masterstudiengänge teil.

Frage: Ist sichergestellt, dass die benötigte Prüfungskapazität bei den Lehrenden zur Verfügung steht, um die anstehende Welle der Abschlussprüfungen zu bewältigen?
Antwort des Senats: Ja. Vor dem Hintergrund, dass die Abschlussprüfungen auch noch nach den Auslaufterminen für die einzelnen Studiengänge absolviert werden können und die Studierenden auf verschiedene Fachsemester verteilt sind, ist von einer gleichmäßigen Verteilung der noch ausstehenden Prüfungen auszugehen.

Es gibt von daher keinen Grund, (sich) Druck zum zügigen Studienabschluss (-oder Abbruch) zu machen.

–> Download Kleine Anfrage + Antwort (PDF, 8 MB)

via FSRK-Mailingliste