Mitschnitt der Diskussion „Schuldenbremse – Gebot oder Verbot der Vernunft?“ (29.10.2011)

Am 29.10.2011 diskutierten auf Einladung der Fachschaftsrätekonferenz Prof. Dr. Karl-Werner Hansmann und Dr. Rainer Volkmann im Hauptgebäude der Uni zum Thema „Schuldenbremse – Gebot oder Verbot der Vernunft?“.

Karl-Werner Hansmann ist emeritierter Professor für Industriebetriebslehre, war Vize-Präsident der Uni Hamburg und kommentiert erhellend ökonomische Entwicklungen und Zusammenhänge im Hamburger Abendblatt. Rainer Volkmann ist Wissenschaftler am Department für Wirtschaft und Politik der Uni Hamburg (ehm. HWP) und Mitglied in der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, die jährlich das kritische „Memorandum“ zur wirtschaftlichen Entwicklung herausgibt.

Hier der Video-Mitschnitt der Veranstaltung zum Download: Download

„Schuldenbremse“ – Gebot oder Verbot der Vernunft?

„Man wagt uns zu sagen, der Staat könne die Kosten dieser sozialen Errungenschaften nicht mehr tragen. Aber wie kann heute das Geld fehlen, da doch die Produktion seit der Befreiung beträchtlich gewachsen ist, während Europa damals in Trümmern lag? Das ist nur möglich, weil die von der Résistance bekämpfte Macht des Geldes niemals so groß, so anmaßend und egoistisch war wie heute und bis in die höchsten Ränge des Staates hinein über eigene Diener verfügt.“
Stéphane Hessel, „Empört Euch!“, nach: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. Januar 2011.

In Jahrzehnten der rücksichtslosen Gewinnsteigerung wurde die soziale Ungleichheit gesellschaftlich erheblich verschärft. Die öffentlichen Kassen sind überstrapaziert. Die meisten Menschen sind es ebenfalls.
Für eine Erholung der Gesellschaft scheint eine Abkehr von der ewigen „Haushaltskonsolidierung“ erforderlich. Sie müßte der erweiterten Wiederherstellung sozialer Errungenschaften dienen. Aber der Hamburger Senat hat statt dessen jede Ausgabensteigerung für Bildung, Wissenschaft, Soziales und Kultur auf jährlich 0,88 Prozent des vorherigen Haushaltes begrenzt. Weil diese „Steigerung“ unterhalb der durchschnittlichen Preissteigerungsrate liegt, wird in allen Bereichen weiterhin real gekürzt.
Dies geschieht mit Verweis auf die „Schuldenbremse“. Sie ist seit 2009 im Grundgesetz verankert und besagt, daß der Bund ab 2016 nur noch maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) an strukturellen Schulden aufnehmen darf. Für die Bundesländer gilt ab dem Jahr 2020 sogar ein Schulden-Verbot.
Dies diene dem Abbau der Staatsschulden. Die Befürworter der Schuldenbremse argumentieren, daß die Staatsschulden eine horrende Belastung künftiger Generationen seien. Ihnen wird entgegnet, daß diesen Schulden auch Vermögen der Allgemeinheit gegenüber stehe. Investitionssenkungen bei Bildung, Sozialem und Kultur seien die eigentliche Belastung der Bevölkerung – und zwar in Gegenwart und Zukunft.

Was ist nun aber wahr?
Gefährden die Staatsschulden eine humane gesellschaftliche Entwicklung?
Oder steht gerade das Schuldenverbot dem Allgemeinwohl entgegen?
Kann die Universität ihre gesellschaftlichen Verbesserungsaufgaben trotz Schuldenbremse hinreichend erfüllen?
Gibt es sinnvolle Alternativen zur Schuldenbremse bzw. zu ihrer aktuellen Ausgestaltung?

Wir laden alle ein, diese und weitere Fragen zu diesem Thema zu diskutieren!

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