Fakultätsrat befürwortet Sitzungsentgelt für studentische Mitglieder in ständigen Uni-Ausschüssen

Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Fakultätsrat EPB einen Antrag von Mitgliedern des FSR einstimmig beschlossen, mit dem dem Uni-Präsidium empfohlen wird, die Zahlung eines Sitzungsentgelts nicht nur für die studentischen Mitglieder in Fakultätsräten und im Akademischen Senat, sondern auch für studentische Mitglieder von ständigen Uni-Ausschüssen vorzusehen.
Das aktuell vorgesehene Sitzungsentgelt liegt bei 10€, was für mehrstündige Gremiensitzungen, die zum Teil wiederum mehrstündige Vorbereitung erfordern, nur als symbolische Geste verstanden werden kann. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs der entsprechenden Verfügung auf weitere Ausschüsse und Gremien wäre nichtsdestotrotz sehr begrüßenswert.

Hier der vollständige Text des Antrags:

Studentischer Antrag an den Fakultätsrat die Verfügung zur Zahlung eines Sitzungsentgelts an die studentischen Mitglieder der ständigen Ausschüsse zu ändern

Die „Verfügung über die Zahlung eines Ausgleichs an studentische Mitglieder für die Mitwirkung in den Gremien der Universität Hamburg gem. §§ 85, 91 HmbHG“ vom 01.10.2010 [1] sieht die Zahlung eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10 € je Sitzung derzeit nur für Mitglieder bestimmter zentraler Gremien und der Fakultätsräte vor.

Der Fakultätsrat der Fakultät EPB möge dem Präsidium der Universität Hamburg empfehlen, die Verfügung dahingehend zu erweitern, dass sie mindestens auch für alle in der Fakultätssatzung vorgesehenen ständigen Ausschüsse mit studentischer Beteiligung gilt.

[1] http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/k/hochschulrecht/sitzungsgeld_stud.html

Begründung:

Laut § 9 Abs. 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes – Allgemeine Rechte und Pflichten [1] – ist die „Mitwirkung an der Selbstverwaltung […] Recht und Pflicht der Mitglieder“ der Hochschule.

In Satz 2 ist formuliert, dass „für Studierende, die in der Selbstverwaltung tätig sind […] ein Ausgleich durch Sitzungsentgelte vorgesehen werden [soll], wenn mit der Tätigkeit in einem Gremium üblicherweise eine erhebliche zeitliche Belastung verbunden ist.“

Dass die Tätigkeit in einem Gremium mit einer „erhebliche[n] zeitliche[n] Belastung verbunden ist“, gilt bspw. für die Arbeit im ständigen Ausschuss für Lehre, Studium und Studienreform, der in der Satzung vorgesehen ist. Daher ist es angebracht, für die Mitwirkung einen entsprechenden Ausgleich zu zahlen.

Der Fakultätsausschuss für Lehre, Studium und Studienreform hat auf seiner Sitzung am 22.02.2012 diesen Antrag mit 9:0:1 Stimmen befürwortet.

Der Fakultätsausschuss für Haushalt und Struktur hat auf seiner Sitzung am 04.04.2012 diesen Antrag einstimmig befürwortet.

[1] http://landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=k&showdoccase=1&doc.id=jlr-HSchulGHApP9&st=null

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