Tipps für das Überschreiten der Regelstudienzeit im Bachelor-Studium

Den folgenden Text haben wir als Ergänzung zu den Darstellungen der aktuellen Rahmenbedingungen des Studiums im Rahmen der Orientierungseinheit verfasst. Er richtet sich in erster Linie an StudienanfängerInnen, bietet aber sicherlich auch für spätere Semester hilfreiche Hinweise für eine alternative Studienplanung.

MUSS ich den Bachelor denn wirklich in 6 Semestern schaffen?

Diese Frage stellt sich sicher für einige von euch, nachdem ihr in der OE-Woche gehört habt, was ihr alles in den kommenden sechs Semestern studieren sollt. Die Antwort ist ja und nein.

Doch bevor wir dieser Frage nachgehen, noch eine Vorbemerkung: Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, das Bachelorstudium auszudehnen, da sechs Semester nicht ausreichen können, um das Studium ausreichend zu vertiefen und auch mal über den „Modulrand“ hinauszuschauen. Hinzu kommt, dass wir Studierende nicht nur Empfänger_innen von „Stoff“ sind, sondern Mitglieder einer Universität, die wir mit gestalten können und müssen. Wir möchten euch daher ermutigen, die Regelstudienzeit nicht als Dogma zu verstehen und euch im Folgenden die nötigen Hinweise für eine alternative Studienplanung geben.

Zur ‚Regelstudienzeit‘

Generell ist die Regelstudienzeit laut Hochschulrahmengesetz diejenige Studienzeit, in welcher ein Abschluss im jeweiligen Studiengang erworben werden KANN (vgl.: Hochschulrahmengesetz, § 10 Abs. 2). In den Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge unserer Fakultät wird eine Regelstudienzeit von 6 Semestern festgelegt. Die Universität habe sicherzustellen, dass das Lehrangebot sowie das Prüfungsverfahren einen Abschluss des Bachelorstudiums nach sechs Semestern ermöglichen (vgl.: z.B. Prüfungsordnung der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, § 2 Abs. 1). Die Regelstudienzeit ist somit in erster Linie eine Planungsmaßgabe für die Universität, nicht nur für Lehrangebot und Prüfungsorganisation, sondern auch für die Planung der Studiengänge selbst sowie die Festlegung von Ausbildungskapazitäten (vgl.: Hochschulrahmengesetz, § 10 Abs. 2). Das heißt aber NICHT, dass ihr euer Bachelorstudium auch in dieser Zeit abschließen MÜSST. Die Uni soll lediglich dafür sorgen, dass ihr es KÖNNT; d.h. das Studium muss in sechs Semestern „studierbar“ sein. Ob das tatsächlich der Fall ist, darüber lässt sich streiten. In den vergangenen Jahren wurde die Regelstudienzeit entgegen ihrer ursprünglichen Funktion zunehmend auch als ordnungspolitisches Instrument gegenüber den Studierenden eingesetzt. Deshalb hat eine Überschreitung der Regelstudienzeit inzwischen auch für die Studierenden gewisse Konsequenzen.

Auf Ebene der Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge unserer Fakultät heißt es, wer die Regelstudienzeit um MEHR als zwei Semester überschreitet, müsse bis zum achten Semester an einer Studienfachberatung durch Lehrende des jeweiligen Studiengangs teilnehmen. Bei dieser obligatorischen Studienberatung sollen dann „angemessene“ Termine und Fristen für die nach dem achten Semester noch ausstehenden Prüfungen festgelegt werden (vgl.: z.B. Prüfungsordnung der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, § 3 Abs. 2 und 3). Es wird allerdings nicht genauer definiert, in welchem Zeitraum sich diese individuell vereinbarten Termine bewegen sollen. Letztlich kommt es also darauf an, welche Absprachen ihr mit den jeweiligen beratenden Lehrenden trefft. Dem muss dann lediglich noch der jeweilige Prüfungsausschuss zustimmen. Um das Bachelorstudium auf acht Semester zu entzerren, müsst ihr allerdings nichts Weiteres veranlassen.

Modullaufzeit und Modulfristen

Solltet ihr euch für eine solche Entzerrung entscheiden, beachtet bei eurer Planung die Fristen für die einzelnen Module eures Studiengangs. Generell gilt für die Studiengänge unserer Fakultät, dass die Frist für das Ablegen der Modulprüfung doppelt so lange wie die „normale“ Modullaufzeit ist. Diese „normale“ Modullaufzeit ist als Wegweiser für eine Studienplanung nach Regelstudienzeit zu verstehen, nicht als Pflicht. Für ein auf zwei Semester angelegtes Modul habt ihr also trotzdem insgesamt vier Semester Zeit. Wann diese Frist beginnt, hängt vom jeweiligen Studiengang ab. Informieren könnt ihr euch, indem ihr die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen eures Studiengangs (Studienordnung) anschaut. Beim Teilstudiengang Erziehungswissenschaft innerhalb der Lehramtsstudiengänge werden dabei für alle Module Referenzsemester angegeben. Die Modulfrist beginnt automatisch mit dem Erreichen des jeweiligen Referenzsemesters. Beim Bachelorstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft werden dagegen keine Referenzsemester angegeben, sodass die Modulfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn ihr euch via STINE für das Modul angemeldet habt.

Im November 2011 hat es zum Thema Modulfristen auf Grundlage eines von uns als FSR vorgelegten Antrages folgenden Beschluss in unserem Fakultätsrat gegeben: „Die formalen Vorgaben für die von der Fakultät zu verantwortenden Studiengänge werden so geändert, dass sämtliche zeitlichen Fristen für das Ablegen von Prüfungen und für das Absolvieren von Modulen oder einzelnen Lehrveranstaltungen abgeschafft werden.“. Allerdings sind die Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen aufgrund (vorgeschobener) rechtlicher Bedenken bisher noch nicht entsprechend geändert worden, wofür wir uns seitdem im dafür zuständigen Fakultätsausschuss einsetzen. Wir gehen davon aus, dass die Auseinandersetzung um Modulfristen in diesem Semester zu einem Ergebnis kommen wird und möchten euch dazu aufrufen, mit uns für weniger restriktive Prüfungs- und Studienordnungen zu kämpfen!

Lehrangebot und Studienfinanzierung

Ein weiterer Aspekt für eure Planung ist das Lehrangebot. Wie oben erwähnt, richtet es sich nach einer Verteilung der einzelnen Module auf die Regelstudienzeit. Das heißt, manche Kurse werden nicht jedes Semester, sondern beispielsweise nur im Wintersemester angeboten. Was wann angeboten wird, verraten euch die Vorlesungsverzeichnisse eurer Studiengänge.

Zu guter Letzt hat die Entzerrung des Bachelorstudiums auch finanzielle Auswirkungen; die BAföG-Höchstdauer richtet sich nämlich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Eine Förderung über diese Dauer hinaus wird bewilligt, wenn bei euch einer der folgenden gesetzlich anerkannten Gründe vorliegt: Mitwirkung in Hochschulgremien, Krankheit, Verschulden der Hochschule, Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung, Behinderung, Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren.

(Genaueres zu den einzelnen Gründen für eine Verlängerung des Bafögs findet ihr unter http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3#gruende oder beim BAföG-Amt sowie bei der BAföG-Beratung des ASTAs.)

Eine alternative Studiengestaltung lohnt sich

All dies mag den Eindruck erwecken, eine alternative Studiengestaltung koste viel Mühe. Trotzdem lohnen sich individuelle Wege, um mehr Freiraum für ein Leben in und außerhalb der Universität zu gewinnen.

Um nochmal auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Von Seiten der Universität müsst ihr euer Bachelorstudium jedenfalls keineswegs in sechs Semestern schaffen.

(Aktuelle Prüfungsordnungen sowie Fachspezifische Bestimmungen eurer Studiengänge, Nebenfächer etc. findet ihr unter www.verwaltung.uni-hamburg.de/campuscenter/download/pruefungs-und-studienordnungen/.)

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