Prüfungsordnung

Neue Prüfungsordnung für den B.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft ab WiSe13/14!!!

WIE ES DAZU KAM…

Bereits mit der Einführung des Bachelor-Master-Systems in WiSe 07/08 wurde an der Uni Hamburg und insbesondere im Fach Erziehungswissenschaft durch erste studentische Aktivitäten eine radikale „Reform der Reform“ angestoßen. Dazu gehörten im Besonderen die kritische Auseinanderstzung in verschiedenen Gremien, die Besetzung des Audimax im Wintersemester 2009/10 und die von Studierenden und Lehrenden gemeinsam organisierte Konferenz „Schöne neue Bildung? – Konferenz zur kritischen Reflexion der gegenwärtigen Hochschulgestaltung und zur Entwicklung emanzipatorischer Alternativen“.

Auf der Konferenz und im Anschluss an diese wurden im neugegründeten Fakultätsausschuss für Lehre, Studium und Studienreform anstehende Reformschritte erarbeitet, die es auf verschiedenen Ebenen umzusetzen galt. Zwei Hauptmaßnahmen waren, die mit dem Ba/Ma-System einhergehenden Restriktionen zu überwinden, indem die Modulfristen abgeschafft werden und eine Übergangsregel gefunden wird, die die Trennung von Bachelor und Master auflöst.

Am 16.11.2011 gab es einen Grundsatzbeschluss im Fakultätsrat EPB, mit dem die Entfristung für die grundständige und die Lehramts-Prüfungsordnungen beschlossen wurde. Seitdem gab es auf verschiedenen Ebenen intensive Auseinandersetzungen und Kämpfe, bis die neue grundständige Prüfungsordnung (ohne Fristen und einige andere Verbesserungen) zum WiSe 2013/14 endlich in Kraft getreten ist. Diese gilt nun für alle Studierenden der Bildungs- und Erziehungswissenschaft.

Auch die neue, entfristete Lehramtsprüfungsordnung sollte pünktlich zum Semesterbeginn in Kraft getreten sein. Aufgrund diverser, auch politischer Schwierigkeiten ist dies nicht gelungen, jedoch sollte die Einführung so schnell wie möglich nachgeholt werden. Dafür müssen wir weiter dran bleiben – und dabei gilt, je mehr Auseinandersetzungen und Kämpfe, desto besser.

Zwar haben wir mit der Entfristung einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht, aber damit sind wir noch lange nicht am Ziel. Um die Universität zu einem Ort zu machen, der seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt und an dem freie Persönlichkeitsentfaltung sowie die Bildung mündiger Menschen möglich ist, haben wir noch einiges zu tun. Gehen wir es an!

Im Folgenden könnt ihr euch aber ersteinmal über das bisher Erreichte in der neuen grundständigen Prüfungsordnung informieren.

MODULFRISTEN

Ab dem WiSe 13/14 müssen Module nicht mehr innerhalb der doppelten Modullaufzeit (meist vier Semester) absolviert werden. Studierende können stattdessen nach ihrem eigenen Zeitplan entscheiden, wann sie ihre Module beenden wollen.

 

PRÜFUNGSTERMINE UND PRÜFUNGSVERSUCHE

Die Abschaffung der Modulfristen ist unter Anderem auch eine Folge der Umstellung des Prüfungsmodells vom sogenannten Fristenmodell zum Wiederholungsmodell. Das bedeutet, dass zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls drei Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Zu Beachten ist dabei:
1) Der erste Prüfungstermin muss nicht im gleichen Semester liegen, wie der Besuch der dazugehörigen Veranstaltung(en).
2) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt nicht automatisch mit der Anmeldung zur Veranstaltung; sie erfordert eine explizite Anmeldung (ebenfalls über Stine).
3) Es besteht die Möglichkeit, sich auch wieder von einer Prüfung abzumelden (innerhalb bestimmter Fristen – genauere Regelungen folgen noch).
4) Wenn ein späterer Prüfungstermin wahrgenommen wird, kann sich Art und Umfang der Prüfung ändern (und auch der/die Prüfende).

 

ANWESENHEITSPFLICHT

Nach der neuen Prüfungsordnung ist die Anwesenheitspflicht generell abgeschafft. Nur in einzelnen begründeten Fällen darf die Anwesenheit überprüft werden. Dies muss in den Fachspezifischen Bestimmungen festgeschrieben sein und kann nicht von einzelen Seminarleiter_innen eingefordert werden!

 

STUDIENBERATUNG

Bei der Überschreitung der Regelstudienzeit um zwei Semester haben Studierende die Pflicht ein Beratungsgespräch mit einem/einer Lehrenden wahrzunehmen. Neu an dieser Regelung ist, dass im Rahmen dieser Beratung keine Fristen mehr für den weiteren Verlauf des Studiums festgelegt werden. Die Teilnahme an dieser Beratung soll bescheinigt werden.

 

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