Wissenschaftsförderungsgesetz beschneidet erneut Freiheit der Kunst und Wissenschaft

Uns erreichte eine Mail von der studentischen Liste der HfbK, in der es um aktuelle Studienbedingungen und deren neoliberalen Kontext geht:

Auch an der Hochschule für bildende Künste Hamburg HfbK bedeuten die Hochschulreformen empfindliche Eingriffe in die Autonomie der wissenschaftlichen und künstlerischen Diskurse. Bundesweit hat die von privaten Beratungsagenturen, wie der Bertelsmann-Stiftung, ausgearbeitete Umsetzung des sog. Bologna-Prozesses zum Rückbau demokratischer Strukturen an den Universitäten geführt. Durch die Einrichtung externer Hochschulräte und die Ausweitung der präsidialen Macht ist die, laut Grundgesetz zu wahrende, Freiheit von Forschung und Lehre formal zwar angedeutet, faktisch aber ausgesetzt.

Dass immer noch weitere Einschränkungen möglich sind, beweist ein Änderungsentwurf des Hamburger Wissenschaftsförderungsgesetzes. Dieser sieht u.a. vor, dass mittels außerordentlicher Berufungsverfahren die Berufung von Professoren auch direkt vom Präsidium ausgehen kann. Während es bislang vor allem den fachkundigen Professoren oblag, geeignete Kollegen in einem demokratischen Prozess auszuwählen, soll nun das Präsidium schnell und unbürokratisch „Spitzenkräfte“ an die Schule berufen können – in Umgehung der Fachbereichs-Gremien.