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Uniweiter Dies Academicus am 17.04.2012

16. April 2012 admin Keine Kommentare

Am 17.04.2012 findet ein uniweiter Dies Academicus zu der Frage „Wie wollen wir in Hamburg studieren?“ statt. Informationen dazu sind auf der Homepage der Uni zu finden.

Im Folgenden unser Aufruf zum Dies Academicus:

„Welchen Anspruch haben wir an die Studienreform?“

Nach der Konferenz „Schöne neue Bildung?“ an der Fakultät EPB im Sommersemester 2010, dem „Kampf um die Zukunft“ der gesamten Universität im Sommersemester 2011, unzähligen Auseinandersetzungen in diversen Ausschüssen und Gremien sowie der Arbeit in den Fachschaftsräten findet nun seit mehreren Jahren das erste Mal eine gemeinsame Konferenz aller Fakultäten statt, auf der die grundsätzliche Frage „Wie wollen wir in Hamburg studieren?“ von Studierenden und Lehrenden
– von allen Mitgliedern der Universität – erörtert werden soll, um die Studienreform selbst in die Hand zu nehmen.

„Forschung und Lehre sollen zum gestaltenden Eingreifen in die Gesellschaft ermutigen und einer global menschenwürdigen
Zivilisation dienen. […] Ein Erfolg des bisherigen „Kampfes um die Zukunft“ ist die Herausbildung einer neuen Kultur der Solidarität.“

Diese Positionierung des Akademischen Senats (aus der Stellungnahme zur „Hochschulvereinbarung“ vom 19.01.2012) zeigt, dass wir eine neue Qualität der Auseinandersetzungen erreicht haben. Es scheint möglich, das „Klein-Klein“ und Herumgedoktere der letzten Jahre zu überwinden und gesamtuniversitär eine Position zu bilden um herauszufinden, wie Studienreform sein muss, damit die Wissenschaften sich sinnvoll und produktiv auf die Gesellschaft beziehen können.

Dafür muss auch zwischen den Fächern einiges geklärt werden, so z.B. wie die Wirtschaftswissenschaften stärker allgemeinwohlorientiert werden und wie die Psychologie den Menschen wieder sozial in den Blick nimmt.

Die Konferenz, als Dies Academicus organisiert, soll einen Raum dafür schaffen, den grundsätzlichen Anspruch an Bildung und Wissenschaft, „zur Entwicklung einer humanen, demokratischen und gerechten Gesellschaft“ beizutragen (Zitat aus dem Leitbild der Uni) zu diskutieren. Zugleich soll es darum gehen, Ableitungen für notwendige konkrete Änderungen zu diskutieren (z.B. in einem ersten Schritt Masterplätze für alle zu ermöglichen, die Modulfristen uniweit abzuschaffen etc.) und sich – wenn möglich – gemeinsam zu positionieren.

Den Verhandlungen mit dem politischen Senat und Co. sollen das Ergebnispapier als Leitlinie und als Argumentationshilfe dienen.

Der Dies Academicus besteht aus drei Teilen: einem Aufschlag bestehend aus drei Inputs, in denen die unterschiedlicher Reichweiten der Reform erörtert werden, einer Arbeitsgruppenphase, in der es wesentlich um Änderungsvorschläge geht und einem Abschluss zur Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung.

Lasst uns diese Gelegenheit nicht verstreichen und die Ausrichtung der Universität gemeinsam bestimmen.

Dies Academicus
Dienstag, 17.04.2012
Edmund-Siemers-Allee 1
(Hauptgebäude)/ Hörsaal A
Beginn: 09:00 Uhr

Arbeitsgruppen zu den Themen: Wege in die Universität Hamburg, Studienorganisation, Berufsorientierung, Lehr-, Lernformen und  Hochschuldidaktik, Studienstruktur, Modularisierung, Prüfungswesen, Generelle Auseinandersetzung mit dem Bolognaprozess – Forderungen an die Politik.

Studienreformtag Bachelor/Master von FSRen und AStA der Uni Hamburg am 10.12.

01. Dezember 2011 admin Keine Kommentare

Am Samstag, d. 10.12. findet in VMP8 ein von Vertretern und Vertreterinnen des AStA und der Fachschaftsräte organisierter Konferenztag zum Thema „Bachelor/Master-Studiensystem“ statt, zu dem wir herzlich einladen. Die Veranstaltung beginnt um 11:00 Uhr.

Hier die Einladung:

Im „Kampf um die Zu­kunft“ sind die An­sprü­che an Stu­di­um, Bil­dung und Wis­sen­schaft ge­mein­sam am­bi­tio­nier­ter ge­fasst. Die Uni­ver­si­tät Ham­burg will zu ei­ner zi­vi­len, öko­lo­gisch nach­hal­ti­gen, so­zi­al ver­ant­wort­li­chen und de­mo­kra­ti­schen Ent­wick­lung der Ge­sell­schaft bei­tra­gen. Des­halb will sie nicht nur Be­ste­hen­des re­pro­du­zie­ren, son­dern Per­spek­ti­ven zum Ein­grei­fen in ge­sell­schaft­li­che Ent­wick­lung er­öff­nen. (An­ge­lehnt an [1])

Die Bo­lo­gna-Re­form und die Ba­che­lor/Mas­ter-Stu­di­en­gän­ge sind vor die­sem Hin­ter­grund in der Uni­ver­si­tät und ge­sell­schaft­lich im­mer stär­ker in der Kri­tik. Ei­ne grund­le­gen­de Re­form der „Re­form“ ist drin­gend er­for­der­lich.

Zu er­wäh­nen ist, dass stu­den­ti­scher­seits be­reits durch­ge­setzt wur­de, dass die An­we­sen­heits­pflicht für Vor­le­sun­gen in der ge­sam­ten Uni­ver­si­tät fällt, und ak­tu­ell gibt es in­ten­si­ve Be­mü­hun­gen in den Fa­kul­tä­ten EPB und MIN, sämt­li­che Fris­ten und ver­pflich­ten­de Prü­fungs­ter­mi­ne ab­zu­schaf­fen und die Zahl der Prü­fun­gen er­heb­lich zu sen­ken. Und die EPB-­Fa­kul­tät kämpft für die ge­mein­sa­me Zu­las­sung zu Ba­che­lor und Mas­ter. Doch es hakt. Um Nach­druck in die Aus­ein­an­der­set­zung um für Al­le ver­nünf­ti­ge Stu­di­en- und Wis­sen­schafts­be­din­gun­gen zu brin­gen, wol­len wir im Rah­men ei­nes Stu­di­en­re­form­tags dis­ku­tie­ren, was die Ge­schich­te und die Prä­mis­sen der Bo­lo­gna-Re­form sind, wel­ches Wis­sen­schafts­ver­ständ­nis da­mit ver­bun­den ist und wel­che An­sprü­che wir dem ent­ge­gen­set­zen. Vor die­sem Hin­ter­grund wol­len wir die der­zei­ti­ge Ba­che­l­or­pra­xis an der Uni Ham­burg kri­tisch re­flek­tie­ren, um zu ent­wi­ckeln, wel­che Än­de­run­gen wir wie vor­an­trei­ben wol­len.

Vor­ge­schla­ge­ner Ter­min­plan:

11:00 Uhr Dis­kus­si­on: „Her­kunft und Be­wer­tung von Ba­che­lor/Mas­ter und un­ser An­spruch an Stu­di­um und Wis­sen­schaft“
13:00 Uhr Mit­tags­pau­se (für Ver­pfle­gung ist ge­sorgt)
14:00 Uhr Ar­beits­grup­pen
16:00 Uhr Kaf­fee­pau­se
16:30 Uhr Ab­schluss­ple­num: Zu­sam­men­fas­sung und Aus­blick

Als The­men für die Ar­beits­grup­pen sind bis jetzt die Fol­gen­den vor­ge­se­hen:

– Fris­ten, Re­gel­stu­di­en­zei­ten, Mo­du­la­ri­sie­rung
– Mo­bi­li­tät und In­ter­na­tio­na­li­sie­rung
– Prü­fun­gen: Stu­di­en­be­glei­ten­de Prü­fun­gen, Prü­fungs­dich­te, Wie­der­ho­lungs­re­ge­lun­gen, Bie­le­fel­der Mo­dell, An­we­sen­heits­pflicht
– Über­gang vom Ba­che­lor in den Mas­ter
– Mo­du­la­ri­sie­rung, in­halt­li­che Nor­mie­rung, ABK, Bei­spiel Lü­ne­burg: Stu­di­um Ge­ne­ra­le

Soll­ten Euch noch wei­te­re Ide­en für Ar­beits­grup­pen kom­men oder Ihr Lust habt, euch an der Vor­be­rei­tung ei­ner der schon ge­ge­be­nen zu be­tei­li­gen, seid Ihr herz­lich ein­ge­la­den Euch ein­zu­brin­gen.

Auf den Stu­di­en­re­form­tag soll ei­ne Po­di­ums­dis­kus­si­on fol­gen, in der wir die Er­geb­nis­se un­se­rer Ta­gung mit ei­nem Ver­tre­ter des Cen­trum für Hoch­schul­ent­wick­lung (CHE), Ver­tre­ter vom GEW und stu­den­ti­schen Ver­tre­ter*in­nen dis­ku­tie­ren. Der Stu­di­en­re­form­tag soll au­ßer­dem ei­ne grö­ße­re Stu­di­en­re­form­kon­fe­renz der Uni vor­be­rei­ten.

Wir freu­en uns über Rück­mel­dung.
Eu­re FSRe und Eu­er AStA

An­hän­ge:

[1] Stel­lung­nah­me des Aka­de­mi­schen Se­nats vom 08.09.2011, pdf

[2] Bo­lo­gna-Er­klä­rung, pdf

[3] Be­schluss des Aka­de­mi­schen Se­nats vom 12. Mai 2011: „An­for­de­run­gen der Uni­ver­si­tät an den neu­en Se­nat“, pdf

[4] Web­sei­te der BA-Kon­fe­renz: „Schö­ne neue Bil­dung“, html

[5] In­for­ma­ti­ons­bro­schü­re der Fach­schafts­rä­te­kon­fe­renz, Som­mer­se­mes­ter 2011 html, pdf

[6] Be­schluß des Fa­kul­täts­ra­tes EPB vom 16.11.2011, html

Antrag an den Fakultätsrat EPB zur Abschaffung der zeitlichen Fristen in den Prüfungsordnungen angenommen

16. November 2011 admin Keine Kommentare

Wir haben heute mit dem FSR Bewegungswissenschaft einen Antrag zum Thema „Fristen“ in den Fakultätsrat EPB eingebracht. Er wurde vom Fakultätsrat als Richtungsbeschluss bei drei Enthaltungen mit 13 Ja-Stimmen angenommen. Es wird jetzt angestrebt, in Abstimmung mit anderen damit befassten Gremien – wie beantragt – im Januar konkrete Änderungsbeschlüsse an den Prüfungsordnungen abzustimmen. Diese Änderungen sollen zum kommenden Wintersemester in Kraft treten.

Hier der Antrag:

Antrag an den Fakultätsrat der Fakultät für EPB – Fristen“

Der Fakultätsrat möge befassen, beraten und beschließen:

Die formalen Vorgaben für die von der Fakultät zu verantwortenden Studiengänge werden so geändert, dass sämtliche zeitlichen Fristen für das Ablegen von Prüfungen und für das Absolvieren von Modulen oder einzelnen Lehrveranstaltungen abgeschafft werden.

Stattdessen sollen die Prüfungen lediglich durch die Regelungen des HmbHG begrenzt sein, in der Weise, dass für eine Prüfung drei Versuche zur Verfügung stehen. (Vgl. § 65 HmbHG)

(1) 1) Zwischen- und Abschlussprüfungen können zweimal, andere Prüfungen bis zu zweimal wiederholt werden. 2) Die Abschlussarbeit kann einmal, nur in begründeten Ausnahmefällen ein zweites Mal wiederholt werden.

Dies bedeutet:

  • für die Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge (Bachelor of Arts) der Fakultät:
    • Ändern der Überschrift von § 10 in: „Anzahl der Modulprüfungen“ (streichen von „Fristen und“)
    • Streichen der Sätze 6-7 § 10 Abs.1 („Die Fachspezifischen Bestimmungen können vorsehen, dass der erste Prüfungstermin als Prüfungsversuch wahrgenommen werden muss. Nehmen die Studierenden diesen Prüfungsversuch aus Gründen, die sie zu vertreten haben, nicht wahr, gilt dieser Prüfungsversuch gemäß § 16 Absatz 1 als nicht bestanden. Darüber hinaus haben sie keinen Anspruch auf die Teilnahme am zweiten Prüfungstermin.“)
    • Komplettes Streichen der Absätze 2 und 3 des § 10.
    • Einfügen eines neuen Absatzes 5 in § 4:„Die FSB können Referenzsemester für Module angeben. Referenzsemester sind eine Empfehlung, zu welchem Zeitpunkt im Studium das entsprechende Modul begonnen werden sollte.“
  • Die FSB sind entsprechend zu ändern.
  • Der Ausschuss für Studium, Lehre und Studienreform und die Studiengangsleitungen sind aufgefordert, dem Fakultätsrat bis zur Sitzung im Januar Beschlussvorlagen für entsprechend geänderte Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen vorzulegen.

    Begründung:

    Wir müssen mal zu Potte kommen.

Studienreform im Labyrinth der Verantwortlichkeiten. Diskussions- und Arbeitsveranstaltung am 26.10.

20. Oktober 2011 admin Keine Kommentare

„Reform der Reform“. Dieses Schlagwort machte 2009 die Runde in der ganzen Republik. Nach den ersten Erfahrungen mit den wissenschaftshinderlichen Wirkungen der strengen Regularien des Bachelor-Master-Systems waren die Versprechen groß, die Proteste der Studierenden ernst zu nehmen und weitreichende Korrekturen am Studiensystem vorzunehmen.
Die EPB-Fakultät führte im Jahr 2010 eine mehrtägige Konferenz zum Thema „Schöne neue Bildung?“ durch, zu deren Ende ambitionierte Maßnahmen vereinbart wurden. Dazu gehörten: Größere Wahl- und Gestaltungsfreiheit im Studium, Lockerung der Fristen und Anwesenheitspflicht, erhebliche Reduzierung der Prüfungen und insbesondere der Benotungen.

Doch was ist seitdem geschehen?
In zuständigen Gremien sind erfreuliche Beschlüsse gefasst worden. Zum Beispiel wurde für sinnvoll erachtet, dass sämtliche Fristenvorgaben für das Studium fallen und um die Übergangshürde vom Bachelor zum Master zumindest für Lehramtsstudierende zu beseitigen, ist eine kombinierte Zulassung für beide Studienphasen ersonnen worden.
In der Studienrealität sind diese positiven Vorhaben bislang jedoch nicht angekommen. Die Studierenden pauken zu weitgehend den selben Bedingungen gegen die im Sommer 2009 europaweit gestreikt wurde. Die Streikenden von damals haben unter den fortgesetzt engen Zeitvorgaben des Ba/Ma-Systems kaum Hoffnung, die Früchte ihres Engagements noch vor Ende ihres Studiums zu genießen. Dem gegenüber eröffnet der „Kampf um die Zukunft“ auch für die Studienreform neue Perspektiven und Maßstäbe für eine größere Dynamik.

Im Rahmen der Veranstaltung wollen wir daher mit Verantwortlichen der verschiedenen Entscheidungsebenen in der Universität diskutieren, welche Hindernisse einer zügigen sinnvollen Studienreform bislang im Wege standen und wie diese zu
überwinden sind.

Dafür sind eingeladen:

  • Holger Fischer (Vizepräsident der Uni Hamburg)
  • Andreas Körber (Prodekan für Studium und Lehre der Fakultät EPB)
  • Sinah Mielich (studentisches Mitglied Fakultätsausschuss für Studium, Lehre und Studienreform)
  • Lutz Peters (Referent für das Prüfungswesen der Fakultät EPB)
  • Golnar Sepehrnia (studentisches Mitglied im Ausschuss für Studium und Lehre des AS)
  • N.N. (Team für Qualitätssicherung und Studienreform, Präsidialverwaltung)

Mittwoch, den 26. Oktober 2011 – 12-14 Uhr, Von-Melle-Park 8, Raum wird noch bekannt gegeben

Herzlich Willkommen an der Uni Hamburg

12. Oktober 2011 admin Keine Kommentare

Die Fachschaftsräte Erziehungswissenschaft heißen alle Studienanfänger und -anfängerinnen herzlich an der Uni Hamburg willkommen.
Der Einstieg in das Studium ist mit viel Planung und Orientierung verbunden. Dabei wird Euch die Orientierungseinheit sicherlich eine Hilfe sein.
Ihr habt euch eine sehr gute Zeit ausgesucht, um an die Uni zu kommen. Es sind Zeiten des Umbruchs und Aufbruchs. Gegen 40 Jahre Unterfinanzierung der Hochschulen in Hamburg haben im vergangenen Semester gemeinsame Proteste von Studierenden, ProfessorInnen und wissenschaftlichern Mitarbeitern sowie dem Technischen, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal begonnen, die auch in diesem Semester fortgesetzt werden.
Die Abschaffung der Studiengebühren ist für das Jahr 2012 angekündigt. Das Bachelor- und Masterstudium – in der Erziehungswissenschaft seit 2006 installiert – ist wegen der engen Regulierungen scharf in der Kritik. Verbesserungen für mehr studentischen Gestaltungsspielraum und weniger Druck im Studium sind in der Diskussion und werden die kommenden Semester umgesetzt werden müssen. Je mehr sich dafür einsetzen umso schneller kann dies gelingen.
Noch für dieses Jahr hat die Regierung in Hamburg eine Vorlage für ein neues Hochschulgesetzt angekündigt, in der erhebliche Ausweitung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten enthalten sein sollen.
All diese positiven Entwicklungen gehen nicht zuletzt auf studentisches Engagement zurück. Um zu befördern, dass auch Ihr Teil dieses erfreulichen Aufbruchs werdet, findet ihr hier einen Artikel, der aufzeigt, dass das Bachelor-Studium keineswegs innerhalb der Regelstudienzeit von sechs Semestern studiert werden muss:

MUSS ich den Bachelor denn wirklich in 6 Semestern schaffen?

MUSS ich den Bachelor denn wirklich in 6 Semestern schaffen?

admin Keine Kommentare

Diese Frage stellt sich sicher für einige von euch, nachdem ihr in der OE-Woche gehört habt, was ihr alles in den kommenden sechs Semestern studieren sollt. Die Antwort ist ja und nein.

Doch bevor wir dieser Frage nachgehen, noch eine Vorbemerkung: Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, das Bachelorstudium auszudehnen, da sechs Semester nicht ausreichen können, um das Studium ausreichend zu vertiefen und auch mal über den „Modulrand“ hinauszuschauen. Hinzu kommt, dass wir Studierende nicht nur Empfänger von „Stoff“ sind, sondern Mitglieder einer Universität, die wir mit gestalten können und müssen. Wir möchten euch daher ermutigen, die Regelstudienzeit nicht als Dogma zuverstehen und euch im Folgenden die nötigen Hinweise für eine alternative Studienplanung geben.

Zur ‚Regelstudienzeit‘

Generell ist die Regelstudienzeit laut Hochschulrahmengesetz diejenige Studienzeit, in welcher ein Abschluss im jeweiligen Studiengang erworben werden KANN (vgl.: Hochschulrahmengesetz, § 10 Abs. 2). In den Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge unserer Fakultät wird eine Regelstudienzeit von 6 Semestern festgelegt. Die Universität habe sicherzustellen, dass das Lehrangebot sowie das Prüfungsverfahren einen Abschluss des Bachelorstudiums nach sechs Semestern ermöglichen (vgl.: z.B. Prüfungsordnung der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, § 2 Abs. 1). Die Regelstudienzeit ist somit in erster Linie eine Planungsmaßgabe für die Universität, nicht nur für Lehrangebot und Prüfungsorganisation, sondern auch für die Planung der Studiengänge selbst sowie die Festlegung von Ausbildungskapazitäten (vgl.: Hochschulrahmengesetz, § 10 Abs. 2). Das heißt aber NICHT, dass ihr euer Bachelorstudium auch in dieser Zeit abschließen MÜSST. Die Uni soll lediglich dafür sorgen, dass ihr es KÖNNT; d.h. das Studium muss in sechs Semestern „studierbar“ sein. Ob das tatsächlich der Fall ist, darüber lässt sich streiten.

In den vergangenen Jahren wurde die Regelstudienzeit entgegen ihrer ursprünglichen Funktion zunehmend auch als ordnungspolitisches Instrument gegenüber den Studierenden eingesetzt. Deshalb hat eine Überschreitung der Regelstudienzeit inzwischen auch für die Studierenden gewisse Konsequenzen.

Auf Ebene der Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge unserer Fakultät heißt es, wer die Regelstudienzeit um MEHR als zwei Semester überschreitet, müsse bis zum achten Semester an einer Studienfachberatung durch Lehrende des jeweiligen Studiengangs teilnehmen. Bei dieser obligatorischen Studienberatung sollen dann Termine und Fristen für die nach dem achten Semester noch ausstehenden Prüfungen festgelegt werden, wobei die Zustimmung des jeweiligen Prüfungsausschusses eingeholt
werden muss (vgl.: z.B. Prüfungsordnung der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, § 3 Abs. 2 und 3). Es wird allerdings nicht genauer definiert, in welchem Zeitraum sich diese individuell vereinbarten Termine bewegen sollen. Letztlich kommt es also darauf an, welche Absprachen ihr mit den jeweiligen beratenden Lehrenden trefft. Nur wer länger als acht Semester studiert und keine Studienfachberatung wahrnimmt, oder die in der Studienfachberatung vereinbarten Termine nicht einhält, kann exmatrikuliert werden (Vgl.: ebd.). Um das Bachelorstudium auf acht Semester zu entzerren, müsst ihr allerdings nichts Weiteres veranlassen.

Modullaufzeit und Modulfristen

Solltet ihr euch für eine solche Entzerrung entscheiden, beachtet bei eurer Planung die Fristen für die einzelnen Module eures Studiengangs. Generell gilt für die Studiengänge unserer Fakultät, dass die Frist für das Ablegen der Modulprüfung doppelt so lange wie die „normale“ Modullaufzeit ist. Diese „normale“ Modullaufzeit ist als Wegweiser für eine Studienplanung nach Regelstudienzeit zu verstehen, nicht als Pflicht. Für ein auf zwei Semester angelegtes Modul habt ihr also trotzdem insgesamt vier Semester Zeit. Wann diese Frist beginnt, hängt vom jeweiligen Studiengang ab. Informieren könnt ihr euch, indem ihr die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen eures Studiengangs (Studienordnung) anschaut. Beim Teilstudiengang Erziehungswissenschaft innerhalb der Lehramtsstudiengänge werden dabei für alle Module Referenzsemester angegeben. Die Modulfrist beginnt automatisch mit dem Erreichen des jeweiligen Referenzsemesters. Beim Bachelorstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft werden dagegen keine Referenzsemester angegeben, sodass die Modulfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn ihr euch via STINE für das Modul angemeldet habt.

Da wir als FSR der Auffassung sind, dass das Studium wieder weniger restriktiv werden sollte, setzen wir uns momentan in den Ausschüssen der Fakultät für eine Abschaffung der Modulfristen in der jetzigen Form ein.

Lehrangebot und Studienfinanzierung

Ein weiterer Aspekt, der bei der Planung berücksichtigt werden muss, ist das Lehrangebot. Wie oben erwähnt, richtet es sich nach einer Verteilung der einzelnen Module auf die Regelstudienzeit. Das heißt, manche Kurse werden nicht jedes Semester, sondern beispielsweise nur im Wintersemester angeboten. Was wann angeboten wird, verraten euch die Vorlesungsverzeichnisse eurer Studiengänge.

Zu guter Letzt hat die Entzerrung des Bachelorstudiums auch finanzielle Auswirkungen; die BAföG-Höchstdauer richtet sich nämlich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Eine Förderung über diese Dauer hinaus wird bewilligt, wenn bei euch einer der folgenden gesetzlich anerkannten Gründe vorliegt: Mitwirkung in Hochschulgremien, Krankheit, Verschulden der Hochschule, Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung, Behinderung, Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren.

Eine alternative Studiengestaltung lohnt sich

All dies mag den Eindruck erwecken, eine alternative Studiengestaltung koste viel Mühe. Trotzdem lohnen sich individuelle Wege, um mehr Freiraum für ein Leben in und außerhalb der Universität zu gewinnen. Um nochmal auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Von Seiten der Universität müsst ihr euer Bachelorstudium jedenfalls keineswegs in sechs Semestern schaffen.

Infos

Aktuelle Prüfungsordnungen sowie Fachspezifische Bestimmungen eurer Studiengänge, Nebenfächer etc. findet ihr unter www.verwaltung.uni-hamburg.de/campuscenter
/download/pruefungs-und-studienordnungen/
.
Genaueres zu den einzelnen Gründen für eine Verlängerung des BAföGs findet ihr unter www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php oder beim BAföG-Amt sowie bei der BAföG-Beratung des ASTAs.

Die Fachschaftsräte Erziehungswissenschaft heißen alle Studienanfänger Fachschaftsrat
und -anfängerinnen herzlich an der Uni Hamburg willkommen.
Der Einstieg in das Studium ist mit viel Planung und Orientierung verbun-
den. Dabei wird Euch die Orientierungseinheit sicherlich eine Hilfe sein.
Ihr habt euch eine sehr gute Zeit ausgesucht, um an die Uni zu kommen.
Es sind Zeiten des Umbruchs und Aufbruchs.
Gegen 40 Jahre Unterfinanzierung der Hochschulen in Hamburg haben im
vergangenen Semester gemeinsame Proteste von Studierenden, Professo-
rInnen und wissenschaftlichern Mitarbeitern sowie dem Technischen, Ver-
waltungs- und Bibliothekspersonal begonnen, die auch in diesem Seme-
ster fortgesetzt werden.
Die Abschaffung der Studiengebühren ist für das Jahr 2012 angekündigt.
Das Bachelor- und Masterstudium – in der Erziehungswissenschaft seit
2006 installiert – ist wegen der engen Regulierungen scharf in der Kritik.
Verbesserungen für mehr studentischen Gestaltungsspielraum und weni-
ger Druck im Studium sind in der Diskussion und werden die kommenden
Semester umgesetzt werden müssen. Je mehr sich dafür einsetzen umso
schneller kann dies gelingen.
Noch für dieses Jahr hat die Regierung in Hamburg eine Vorlage für ein
neues Hochschulgesetzt angekündigt, in der erhebliche Ausweitung der
demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten enthalten sein sollen.
All diese positiven Entwicklungen gehen nicht zuletzt auf studentisches
Engagement zurück.
Um zu befördern, dass auch Ihr Teil dieses erfreulichen Aufbruchs werdet,
haben wir im Folgenden einen Artikel dokumentiert, der aufzeigt, wie stu-
dentisches Engagement gegen die Enge des Bachelor-Studiums eine gute
Sache sein kann.

Buch zur Konferenz „Schöne neue Bildung? Zur Kritik der Universität der Gegenwart“ bei [transcript] erschienen

12. Mai 2011 admin Keine Kommentare

In dieser Woche ist das Buch zur Konferenz – der Band „Schöne neue Bildung? Zur Kritik der Universität der Gegenwart“ – in der Reihe ‚Theorie Bilden‘ des [transcript]-Verlags erschienen.

In dem 240-seitigen Band sind insgesamt 14 Artikel versammelt, den Abschnitten ‚Schöne neue Bildung‘, ‚Kritische Analysen zum Struktur und Funktionswandel der Universität‘, ‚Reflexionen über Idee und Aufgabe der Universität‘ und ‚Bologna-Prozess: Umgangsweisen, Kritik und Perspektiven‘ zugeordnet.

Weitere Informationen zum Buch sind auf der Homepage des Verlags zu finden. Dort gibt es auch das gesamte Inhaltsverzeichnis und das Vorwort als Leseprobe.

Bestellt werden kann das Buch über den Verlag, den regulären Buchhandel, den Online-Buchhandel oder über uns, die Fachschaftsräte Erziehungswissenschaft (Mail an fsr-erzwiss(at)gmx.de).

Info-Veranstaltung: „Studienreform – Es bewegt sich was!“ (Mi. 20.04. / 18:00 Uhr)

19. April 2011 admin Keine Kommentare

Studienreform – Es bewegt sich was!
Einladung zur Info- und Diskussionsveranstaltung zum Stand der Studienreform an der Fakultät EPB
Mi. 20.04.2011 – 18 Uhr, im Subkultur Paranoia / VMP 8 (Raum K57)

Der Bologna-Prozess und die Umstrukturierung der Studiengänge hin zu Bachelor- und Master-Studiengängen war in den vergangenen Jahren Gegenstand vielfältiger Proteste. An unserer Fakultät war daraus im vergangenen Jahr u.a. die Konferenz „Schöne neue Bildung?“ hervorgegangen, auf der eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status Quo stattfand und die Notwendigkeit einer radikalen Reform des Bachelor- Master-Systems festgestellt wurde.

Der Fakultätsrat hat die Aufgabe, diese radikale Reform voranzutreiben, im Juli vergangenen Jahres dem Fakultäts-Ausschuss für Studium, Lehre und Studienreform übertragen, der sich im Januar 2011 konstituierte. In diesem Ausschuss sind auch Studierende aus den Fachschaftsräten aktiv. Anfang des Jahres wurde die Dringlichkeit einer grundlegenden Reform erneut von über 1.500 Studierenden der Fakultät EPB, die die Petition an den Fakultätsrat „Master-Plätze für alle“ unterzeichnet hatten, zum Ausdruck gebracht.
Themen, an denen im Rahmen des Ausschusses bisher gearbeitet wurde und noch gearbeitet wird, sind u.a. die Flexibilisierung der starren Modulstruktur und die Beendigung der Gängelung der Studierenden durch das euphemistisch ‚Studien-InformationsNetz‘ genannte Campus Management System STiNE.

Ein zentrales Ziel unserer Arbeit im Ausschuss, das einen Angriff auf die Grundkonzeption des bestehenden Bachelor-Master-Systems darstellt, ist die Einführung des Master als Regelabschluss mit der Möglichkeit eines bachelor-qualifizierten Studienabbruchs bzw. Studienfachwechsels (z.B. um einen anderen Master zu studieren). Die Sinnlosigkeit eines zwangsweise in Bachelor- und Master-Studium geteilten Studiengangs wird unseres Erachtens bei den Lehramts-Studiengängen besonders deutlich, da die Zulassung zum Referendariat – sinnvollerweise – einen Master-Abschluss erfordert. Aus unserer Sicht läge daher die Abschaffung der künstlichen Trennung in Bachelor- und Master-Teil des Studiengangs in diesen Studiengängen besonders nahe.

Wir möchten gerne von unserer Arbeit im Ausschuss berichten, allen Interessierten vorstellen, was bezüglich der Studienreform bisher erreicht werden konnte und woran wir bzw. der Ausschuss derzeit arbeitet. Außerdem möchten wir mit euch erörtern, was für konkrete Punkte und Anliegen für euch bei der Reform der Reform wichtig sind und wie wir diese Ziele gemeinsam erreichen wollen.

Petition an den Fakultätsrat EPB: „Master-Plätze für alle!“

10. Januar 2011 admin Keine Kommentare

„Master-Plätze für alle!“, so heißt eine Petition, die wir an den Fakultätsrat EPB richten wollen und für die seit heute Unterschriften gesammelt werden. Heute, am Abend des 10.01., sind bereits über 250 Unterschriften zusammengekommen.

Mit der Petition sollen die bereits seit Längerem im Raum stehenden Forderungen in Bezug auf eine zügige „Reform der Studien-‚reform'“ – Abschaffung der Übergangsquote, zwischen Bachelor und Master; Ermöglichung einer größeren Wahlfreiheit und Flexibilität im Studium; eine erhebliche Reduzierung der benoteten Prüfungen und die Rückkehr zum Semesterrhythmus – erneut unterstrichen werden.

–> zum Text der Petition

Erzwiss.-VV (25.11.2010) – FSR-Wahl und Resolution

28. November 2010 admin Keine Kommentare

Am 25.11. fand auf Einladung der Fachschaftsräte Erziehungswissenschaft (Lehramt und „grundständig“) eine Vollversammlung der Studierenden am Fachbereich Erziehungswissenschaft statt.
Es wurde von der uniweiten VV am vorigen Tag und den Aktionsplänen gegen die angekündigten Kürzungen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich berichtet und eine Resolution zum Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium, insbesondere in den Lehramtsstudiengängen, diskutiert und verabschiedet, siehe unten.
Die Fachschaftsräte legten ihren Rechenschaftsbericht für das vergangene Jahr ab und es wurde die Liste „Für politisch engagierte und kritisch informierende Fachschaftsräte“ gewählt. Das Programm findet sich hier.


Resolution der Vollversammlung (VV) der Studierenden der Erziehungswissenschaft am 25. November 2010

Einleitung

Nach geltender Rechtslage erfordert die Zulassung zum Master of Education für Lehramt eine erneute Bewerbung nach Abschluss des Bachelor. Das bedeutet, dass die Lehramtsstudierenden des Bachelor of Arts/Science keine Garantie auf Zulassung zum Master haben.

Entgegen der Formulierung in der „Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge“, §1 Abs. 5, ist die bestandene Bachelor-Prüfung kein „erster berufsqualifizierender Abschluss“. Die Kultusminsterkonferenz (KMK) hat zwar der Beschäftigung von Lehramtskräften, die lediglich über einen Bachelor-Abschluss verfügen, grundsätzlich zugestimmt, jedoch wird dieser Beschluss bislang nicht umgesetzt. Demzufolge ist für die erfolgreiche Bewerbung als fest angestellte Lehrkraft ein Master-Abschluss obligatorisch.

Außerdem wird davon ausgegangen, dass das Bestehen des ersten Staatsexamens Voraussetzung für die Bewerbung zum zweiten Staatsexamen (Referendariat) ist. Äquivalent zum ersten Staatsexamen ist der Master of Education und nicht der Bachelor of Science/Arts.

Forderung

Die Vollversammlung spricht sich dafür aus, dass der Übergang vom Bachelor zum Master nicht länger als Selektionshürde fungiert.
Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, solange das Bachelor-Master-System weiter besteht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Studierenden mit Bachelor-Abschluss die Möglichkeit zur Weiterführung des Studiums in entsprechenden Masterstudiengängen hat. Dies darf nicht auf Kosten der StudienanfängerInnenplätze gehen.
Wir fordern insbesondere für das Lehramt, dass mit der Zulassung zum Bachelor gleichzeitig eine Zulassung zum Master of Education erfolgt; vorbehaltlich eines Bachelor-Abschlusses.
Sollten Studierende nach dem Bachelor-Abschluss keinen Master-Abschluss anstreben, erhält der Studierende sein Bachelor of Arts/Science als Abschlusszeugnis.
Wir wenden uns gegen jeden Versuch den Lehramts-Bachelor als Ausbildung für preisgünstigere LehrerInnen zu etablieren. Vernünftige Schulen bedürfen voll wissenschaftlich qualifizierter Pädagogen.

Die Vollversammlung fordert den FSR auf, die Argumente für diese Forderung zu sammeln und zu veröffentlichen, um die Debatte zu diesem Thema voranzutreiben.

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